Pressemitteilung

31.08.2007
Nr. 44/07

Laboruntersuchungen des LGL im Fall Wertingen

Untersuchtes Fleisch ist genussuntauglich – LGL: Keine Gesundheitsgefährdung ableitbar

Insgesamt 61 Proben wurden von der Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit des LGL an mehreren aufeinanderfolgenden Kontrolltagen sichergestellt.

Die Ergebnisse der unmittelbar nach Einschaltung der Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit gezogenen elf Proben liegen vor. Es handelt sich um fünf Proben ursprünglich als K3-Material eingestuftes Material, z. B. Kalbsleber und Putenkeule sowie um sechs Proben Rindfleisch, die bereits optisch auffällig waren.

Drei der fünf K3-Proben waren in der sensorischen Prüfung auf Aussehen, Geruch und Konsistenz zu beanstanden. Sie rochen ranzig und deutlich alt. Die andern zwei waren sensorisch unauffällig. Die mikrobiologische Untersuchung ergab keine Beanstandung für die fünf K3-Proben.

Alle sechs Rindfleischproben waren sensorisch zu beanstanden. Sie rochen ranzig, faulig, muffig und deutlich alt. In der mikrobiologischen Untersuchung bestätigte sich der sensorische Befund durch den deutlichen Nachwies von Verderbsflora.

Das Fleisch ist lebensmittelrechtlich einzustufen als nicht für den menschlichen Verzehr geeignet, es ist zum Teil ekelerregend. Eine Gesundheitsgefahr lässt sich nach Ansicht des LGL aus diesen Ergebnissen nicht ableiten.

Weitere 50 Proben (K3-Material, Rind- und Putenfleisch sowie Wursterzeugnisse), die am Mittwoch aus dem Kühllager der Firma gezogen wurden, werden derzeit untersucht.