Pressemitteilung

01.02.2019
Nr. 02/2019

Blauzungenkrankheit: Restriktionszone ausgeweitet / Neuer Fall in Baden-Württemberg bestätigt

Im Landkreis Calw in Baden-Württemberg wurde ein neuer Ausbruchsfall der Blauzungenkrankheit bestätigt. Gemäß den gesetzlichen Vorgaben wird rund um den Ausbruchsbetrieb eine Restriktionszone von 150 Kilometern eingerichtet. Diese Restriktionszone umfasst damit weitere Teile Bayerns: In Schwaben die Landkreise Günzburg sowie Dillingen an der Donau und Donau-Ries jeweils teilweise, in Unterfranken den Landkreis Würzburg und die kreisfreie Stadt Würzburg sowie in Mittelfranken die Landkreise Neustadt-Aisch und Ansbach jeweils teilweise. Somit sind in Bayern von den Restriktionsmaßnahmen derzeit die drei Regierungsbezirke Schwaben mit 7 Landkreisen und 2 kreisfreien Städten, Unterfranken mit 4 Landkreisen und 2 kreisfreien Städten und Mittelfranken mit 2 Landkreisen umfasst. Ein vorbeugender Schutz der Tiere ist über eine freiwillige Impfung möglich. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.

Die genaue Abgrenzung der Restriktionszonen erfolgt durch die Landratsämter mittels Allgemeinverfügungen. Beim Handel mit Tieren aus der Restriktionszone kommt es zu Beschränkungen. Das Verbringen in Mitgliedstaaten und Gebiete, die offiziell als frei von Blauzungenkrankheit anerkannt sind, ist nur bei Einhaltung bestimmter unionsrechtlicher Bestimmungen möglich, zum Beispiel bei bestehendem Impfschutz gegen die Blauzungenkrankheit.

Weitere Informationen zur Blauzungenkrankheit sowie eine aktuelle Auflistung der Restriktionszonen in Bayern sind im Internet verfügbar unter https://www.lgl.bayern.de/blauzungenkrankheit.