Pressemitteilung

20.06.2007
Nr. 32/07

Warnung vor potenzfördernden Präparaten aus dem Internet

Seit kurzer Zeit werden im Internet potenzfördernde Präparate mit der Bezeichnung „Ceedra“ bzw. „PerfeX-men“ angeboten. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) warnt dringend vor der Einnahme dieser Produkte. Die Produkte sollen Pflanzenextrakte der traditionellen chinesischen Medizin (TCM) enthalten. Anwender dieser Produkte setzen sich unter Umständen einem hohen gesundheitlichen Risiko aus.

Die Untersuchung dieser Produkte durch die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) ergab, dass die Präparate den nicht deklarierten Wirkstoff „Hydroxyacetildenafil“, ein Derivat (chemisch ähnliche Struktur) des Wirkstoffs Sildenafil, enthalten. Sildenafil gehört zu den so genannten PDE5-Hemmern und dient der Behandlung von Erektionsstörungen. Der Wirkstoff Sildenafil ist in Deutschland in einem verschreibungspflichtigen Fertigarzneimittel enthalten, das in mehreren Wirkstärken zu Verfügung steht. Das in den über das Internet angebotenen Präparaten enthaltene Hydroxyacetildenafil ist in Deutschland in keinem Fertigarzneimittel zugelassen.

Für Sildenafil-haltige Zubereitungen sind vielfältige Anwendungsbeschränkungen und Nebenwirkungen bekannt. So ist die gleichzeitige Einnahme von Sildenafil-haltigen Präparaten und bestimmten blutdrucksenkenden Medikamenten medizinisch nicht vertretbar. Bei Patienten mit schweren Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind Präparate zur Behandlung von Erektionsstörungen ebenfalls nicht anzuwenden. In zeitlichem Zusammenhang mit der Einnahme von Sildenafil wurden vor allem bei Nichtbeachtung der oben genannten Gegenanzeigen etwa schwerwiegende Herz-Kreislauf-Erkrankungen wie Herzinfarkt, Angina pectoris, plötzlicher Herztod oder Herzrhythmusstörungen beobachtet. Die Anwendung der genannten Potenzmittel ohne ärztliche Überwachung ist mit einem erheblichen gesundheitlichen Risiko verbunden. Die genannten Präparate sind in Deutschland nicht zugelassen und dürfen nicht in den Handel gebracht werden. Der Handel mit diesen Präparaten ist strafbar.