Pressemitteilung

12.09.2016
Nr. 14/16

Lebensmittelsicherheit

Zum Schutz vor Infektionen: Rohmilch vor dem Verzehr Abkochen

Immungeschwächte und ältere Menschen, Schwangere und Kinder sollten keine unbehandelte Rohmilch trinken

Viele Menschen kaufen Rohmilch statt pasteurisierter Milch, die Vermarktung direkt durch Erzeugerbetriebe nimmt deutlich zu. Was viele Verbraucher nicht wissen: Unbehandelte Kuhmilch kann gefährliche Krankheitserreger enthalten. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) weist jährlich in etwa zwei bis drei Prozent der Rohmilch-Proben EHEC-Erreger und in etwa einem Prozent Campylobacter-Bakterien nach. LGL-Präsident Dr. Andreas Zapf rät deshalb zur Vorsicht: „Beide Keime können zu schweren Infektionen führen. Dabei treten immer wieder auch Folgeerkrankungen auf, von denen das durch EHEC-Erreger verursachte Hämolytisch-Urämische Syndrom (HUS) mit akutem Nierenversagen besonders gefürchtet ist. Durch Abkochen der Milch können Verbraucher diese Keime zuverlässig abtöten." Das LGL weist zudem darauf hin, dass die Übertragung von EHEC grundsätzlich auch über den Verzehr von Rohmilchprodukten, z. B. Rohmilchkäse, möglich ist. Insbesondere Kinder und ältere Menschen, aber auch Schwangere und immungeschwächte Personen sollten deshalb auf den Genuss von Rohmilch und Produkten aus Rohmilch verzichten.

Rohmilch darf in Deutschland von Milcherzeugungsbetrieben nur unter bestimmten Voraussetzungen direkt an Verbraucher abgegeben werden: Die Abgabe muss im Betrieb selbst erfolgen, die Milch muss am Tag der Abgabe oder am Tag zuvor gewonnen sein, und an der Abgabestelle muss gut sichtbar der Hinweis „Rohmilch, vor dem Verzehr abkochen" angebracht sein. Dieser direkte Vermarktungsweg gewinnt wegen der steigenden Zahl von Automaten, an denen der Verbraucher selbst Rohmilch zapfen kann, an Bedeutung.

Besonders kontrollierte und überwachte landwirtschaftliche Betriebe dürfen darüber hinaus Rohmilch unter der Bezeichnung „Vorzugsmilch" in Fertigpackungen verkaufen, auch im Einzelhandel. Dafür dürfen bei den monatlich stattfindenden Untersuchungen in der Milch keine krankmachenden Erreger nachgewiesen werden. Das LGL empfiehlt, auch Vorzugsmilch vor dem Verzehr abzukochen, um Keime zuverlässig abzutöten.

Die Krankheitserreger stammen in den meisten Fällen nicht unmittelbar aus der Milch, sondern gelangen beim Melken aus der Stallumgebung in die Rohmilch. Zwar werden die Kühe in den Milchbetrieben sehr sauber gemolken, aber das Melken in einem Kuhstall ist kein steriler Prozess. Daher lassen sich Krankheitserreger in der Rohmilch auch bei einer vorbildlichen Melkhygiene niemals gänzlich ausschließen.

Weitere Informationen finden Sie hier: http://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/warengruppen/wc_01_milch/et_rohmilch.htm