Pressemitteilung

10.05.2019
Nr. 12/2019

Blauzungenkrankheit: Neue Verbringungsregelungen ab dem 18. Mai 2019

Zum Schutz vor der Verbreitung der Blauzungenkrankheit bestehen um die Ausbruchsbetriebe Restriktionszonen, die zu Verbringungsbeschränkungen von Wiederkäuern aus diesen Gebieten führen: Ab dem 18.5.2019 können Kälber aus den Restriktionszonen in freie Gebiete in Deutschland nur noch verbracht werden, wenn sie von geimpften Muttertieren stammen. Hintergrund ist eine aktualisierte Risikobewertung des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) nach der die bisher geltenden Verbringungsregelungen zwischen den Ländern nicht mehr aufrechterhalten werden können. Das FLI stuft das Risiko der Verschleppung der Blauzungenkrankheit im Zeitraum von Mai bis Oktober aufgrund der Übertragung durch Insekten als hoch ein. Die bislang geltenden Verbringungsregelungen standen unter dem Vorbehalt einer neuen Risikobewertung durch das FLI und hätten längstens bis 30.6.2019 gegolten.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) informiert auf seiner Internetseite umfassend über Übertragungswege, Erkennungszeichen und Bekämpfungsmethoden der Krankheit sowie die aktuellen Verbringungsregelungen.

Weiterführende Informationen sind abrufbar unter https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/index.htm, https://www.lgl.bayern.de/tiergesundheit/tierkrankheiten/virusinfektionen/blauzungenkrankheit/bt_verbringungsregelungen.htm  oder auf der Website des FLI https://www.fli.de/de/aktuelles/kurznachrichten/neues-einzelansicht/aktuelle-risikobewertung-zur-blauzungenkrankheit.