Pressemitteilung

07.11.2008
Nr. 41/08

Chemikalienverordnung REACH

Unternehmen aufgepasst: noch bis 1. Dezember kostenlose EU-Vorregistrierung der Chemikalien im Betrieb möglich; danach droht Marktverbot


Nur wer bis zum 1. Dezember 2008 die in seinem Unternehmen hergestellten oder importierten Chemikalien vorregistriert, kann sicher sein, dass er sie weiter nutzen kann. Darauf wies der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Andreas Zapf, heute alle von der EU-Chemikalienverordnung REACH betroffenen Unternehmen hin. Zapf: „Das REACH-Verfahren dient der systematischen Erfassung von Sicherheitsdaten von rund 30.000 Chemikalien. Allen Produkten ohne vorregistrierte Stoffe droht künftig ein Marktverbot. Wer das vermeiden will, sollte diese Stoffe schleunigst vorregistrieren. Unternehmer haben seit 1. Juni 2008 die Möglichkeit, Vorregistrierungen ihrer Chemikalien kostenlos und ohne weitere Verpflichtungen online bei der Europäischen Chemikalienagentur in Helsinki vorzunehmen. Die eigentliche, zum Teil kostenaufwändige Registrierung kann so für zahlreiche Stoffe bis 2018 hinausgeschoben werden. Zapf: „Auch wenn REACH für viele kleine und mittelständische Betriebe einen zusätzlichen Aufwand darstellt, legt doch ein einheitliches Chemikalienmanagement in der EU das Fundament für weitere Verbesserungen im Gesundheits- und Umweltschutz.

In allen Fällen, in denen nicht eindeutig klar ist, ob Chemikalien in Produkten von der Pflicht zur Registrierung ausgenommen sind, sollte man vorsorglich vorregistrieren. Die Gewerbeaufsichtsämter bei den Regierungen und das LGL unterstützen betroffene Unternehmer bei allen Fragen zur (Vor-)Registrierung. Das LGL bietet für kleinere und mittlere Unternehmen außerdem den Ratgeber Neue EU-Chemikalienverordnung REACH zum Herunterladen an:
http://www.lgl.bayern.de/publikationen/doc/reach_web.pdf. Weitere Auskünfte gibt es unter der REACH-Infoline Tel.: 089/2184-400, Fax: 089/2184-226, Email: reach@lgl.bayern.de.