Pressemitteilung

20.01.2012
Nr. 03/12

Lebensmittelsicherheit

Arzneistoff Chloramphenicol in Urinproben von Schweinen nachgewiesen / Verbrauchersicherheit gewährleistet

+++ Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit hat bei Routinekontrollen im Rahmen des Nationalen Rückstandskontrollplans Chloramphenicol in Urinproben von Mastschweinen nachgewiesen. Die Schweine nahmen das Chloramphenicol über ein aus einem Molkereibetrieb stammendes belastetes Futtermittel auf.

Als Ursache für die Kontamination wurden Laborabfälle des Molkereibetriebes ermittelt, die unsachgemäß entsorgt worden sind.

Chloramphenicol darf nicht an Tiere verabreicht werden, die der Lebensmittelgewinnung dienen. +++

Die zuständigen Behörden haben alle notwendigen Schritte unternommen, um eine Gefährdung der Verbraucher auszuschließen. Die Verbrauchersicherheit ist gewährleistet. Alle ermittelten Betriebe, die das belastete Futtermittel verwendet haben könnten, sind sofort gesperrt worden. Nach den aktuellen Erkenntnissen sind die in der betroffenen Molkerei hergestellten Lebensmittel nicht betroffen.

Bei Chloramphenicol handelt es sich um eine pharmakologisch wirksame Substanz, die seit 1994 für die Anwendung bei Lebensmittel liefernden Tieren verboten ist.