Pressemitteilung

08.03.2018
Nr. 05/18

Einladung zu einem Vortrag im Rahmen des Schleißheimer Forums

Verbraucherschutz durch Verwaltungsrecht

Das Lebensmittelrecht gehört zu den wenigen Ausnahmen eines breiten verwaltungsrechtlichen Vollzugs von Verbraucherrecht in Deutschland. Mit der Lebensmittelkontrollverordnung 2017/625 wird dieser Verwaltungsvollzug auch auf wesentliche Teile des Irreführungsschutzes ausgedehnt und damit auf Bereiche, die in Deutschland traditionell über das Lauterkeitsrecht zivilrechtlich durchgesetzt werden. Im Vortrag wird unter anderem die Frage diskutiert, inwieweit und wie die verwaltungsrechtliche Durchsetzung künftig vermehrt auch für andere Bereiche des Verbraucherschutzes eingesetzt werden könnte.

Der Referent, Prof. Dr. Martin Schmidt-Kessel, ist Lehrstuhlinhaber für Deutsches und Europäisches Verbraucherrecht und Privatrecht sowie Rechtsvergleichung an der Universität Bayreuth. Er ist Direktor der Forschungsstelle für Verbraucherrecht und Mitglied in den Forschungsstellen für Familienunternehmen, Deutsches und Europäisches Lebensmittelrecht sowie für Deutsches und Europäisches Energierecht. Darüber hinaus ist er unter anderem seit 2015 Sprecher des gemeinsamen rechtswissenschaftlichen Promotionsprogramms der Universitäten Verona und Bayreuth. Der öffentliche Vortrag findet statt am

Montag, 12. März 2018, um 15.00 Uhr
im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL),
im Hörsaal der Veterinärmedizin,
Veterinärstraße 2, 85764 Oberschleißheim.

Medienvertreter werden gebeten, sich bei Interesse kurz vorab bei der Pressestelle des LGL anzumelden.

Weitere Informationen unter:
https://www.lgl.bayern.de/aus_fort_weiterbildung/veranstaltungen/index.php.