Pressemitteilung

15.02.2013
Nr. 2/2013

LGL weist in sechs Proben nicht deklariertes Pferdefleisch im Spurenbereich nach

+++ Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) hat aufgrund von Hinweisen der Behörden aus Nordrhein-Westfalen in fünf von sechs Proben Tiefkühllasagne die DNA von Pferdefleisch nachgewiesen. Die Proben stammen aus dem bayerischen Zentrallager eines Vertreibers von Tiefkühlprodukten mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Insgesamt waren in den Proben geringe Spuren Pferdefleisch enthalten. Der Hersteller hat die Produkte bereits vorsorglich zurückgenommen.

Weitere Ergebnisse aus dem bayerischen Sonderuntersuchungsprogramm „Pferdefleisch“, das sofort mit Bekanntwerden der ersten Fälle in Großbritannien und anderen EU-Mitgliedstaaten vorsorglich gestartet wurde, liegen jetzt ebenfalls vor. Bei sieben Proben wurde in einem Fall Pferde-DNA in geringen Spuren nachgewiesen. Auch dieses Produkt ist bereits vom Markt genommen. Bei den Proben des Sonderuntersuchungsprogramms handelt es sich um Stichproben von Burgern, Lasagne und weiteren Fleischprodukten aus dem Tiefkühlsortiment der Lebensmittelketten. Die Ermittlungen der bayerischen Lebensmittelüberwachung dauern an. +++

Das LGL überprüft regelmäßig bei seinen Lebensmitteluntersuchungen, ob die Angaben auf der Verpackung richtig sind. Die Analysen erfolgen molekularbiologisch mittels PCR- und immunologisch mittels ELISA-Verfahren. In den Jahren 2010 bis 2013 wurden am LGL rund  600 Untersuchungen auf nicht deklariertes Pferdefleisch durchgeführt. In keinem Fall wurde Pferdefleisch nachgewiesen.