Pressemitteilung

01.07.2008
Nr. 26/08

1. Bayerischer Arbeitsschutztag

Arbeit darf nicht krank machen

Arbeitsschutz geht viele an, nicht nur die Gewerbeaufsicht, die Unfallversicherungsträger oder die Unternehmer, sondern auch Sicherheitsfachkräfte, Betriebsärzte, die Krankenversicherer, und nicht zuletzt die Beschäftigten selbst. Doch etwa alle 30 Sekunden ereignet sich in Deutschland ein meldepflichtiger Arbeitsunfall. Stress bedingt inzwischen rund 10 Prozent der Arbeitsunfähigkeitstage.

Lassen sich die gesundheitlichen Gefährdungen bei der Arbeit systematisch begrenzen?

Am 1. Bayerischen Arbeitsschutztag im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) klären Experten auf, wie sich durch Strategien, Konzepte und Managementsysteme präventiv Gefahren am Arbeitsplatz begrenzen und ausschließen lassen. So wird beispielsweise dargestellt, welche Gefahren Tonerstaub oder Chemikalien bergen, und wie diese begrenzt werden können. Dargestellt werden außerdem die neuesten Änderungen im Arbeitsschutzrecht und aktuelle Erkenntnisse rund um den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Der 1. Bayerische Arbeitsschutztag im LGL findet statt am

Freitag, 4. Juli 2008, 9.30-15.30 Uhr
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Pfarrstraße 3, 80538 München (Lehel)

Hinweis für Redaktionen: Die Veranstaltung ist öffentlich; das Programm ist unter http://www.lgl.bayern.de/aktuell/veranstaltungen/doc/2008/arbschtag_2008.pdf veröffentlicht. Medienvertreter sind herzlich eingeladen.

Zu erreichen ist das LGL mit U4, U5 und Tram 17 (Lehel) oder mit der Tram 19 (Max-Monument).