Pressemitteilung

02.08.2016
Nr. 12/16

Gesundheit

LGL rät zu Überprüfung des Tetanus-Impfschutzes

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) ruft aufgrund eines aktuellen Tetanus-Todesfalls in Bayern dazu auf, den individuellen Tetanus-Impfschutz zu überprüfen.

Bayerns Gesundheitsministerin Melanie Huml appellierte: „Impfen ist die beste Prävention vor der äußerst gefährlichen Infektionskrankheit Tetanus."

Huml ergänzte: „Ein Impfschutz gegen Tetanus ist erst nach einer vollständigen Grundimmunisierung mit vier Impfungen gegeben. Sie sollte nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) bei allen Säuglingen nach Vollendung des zweiten Lebensmonats mit einem Kombinationsimpfstoff gegen andere gefährliche Infektionskrankheiten begonnen werden. Im Kinder- und Jugendalter folgen dann zwei Auffrischimpfungen, danach werden Auffrischimpfungen im Erwachsenenalter in zehnjährigem Intervall empfohlen."

Die Ministerin unterstrich: „Die Tetanus-Erkrankungen in Deutschland sind mit zehn bis fünfzehn Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahrzenten stark zurückgegangen. Der Erfolg ist maßgeblich einer hohen Impfquote geschuldet."
LGL-Präsident Dr. Andreas Zapf mahnt aber: „Mit den wenigen Erkrankungszahlen wächst zugleich die Gefahr, dass die Aufmerksamkeit für die auch als Wundstarrkrampf bezeichnete Krankheit bei der Bevölkerung und auch bei der Ärzteschaft abnimmt. So sind auf der einen Seite viele Ärzte in ihrem Berufsleben noch nicht mit einem Tetanusfall konfrontiert worden und ziehen eine entsprechende Diagnose unter Umständen gar nicht in Betracht. Auf der anderen Seite kann die Impfung vom Einzelnen auch leichter vergessen werden. Z. B. hat rund ein Drittel der Menschen ab 60 Jahren in den vergangenen zehn Jahren keinen Tetanusschutz erhalten." 

Tetanus wird durch den Giftstoff des Bakteriums Clostridium (C.) tetani verursacht. Dessen Sporen sind nahezu überall, insbesondere in der Erde, und erweisen sich als resistent gegen Hitze und Desinfektionsmittel. Voraussetzung für die Übertragung von C. tetani auf den Menschen ist eine Verletzung der Haut. Bereits kleinere Wunden, z. B. verursacht durch eine oberflächliche Verletzung durch Holzsplitter, reichen für eine Infektion aus. Die Inkubationszeit bei Tetanus beträgt in der Regel drei bis einundzwanzig Tage, in Einzelfällen auch mehrere Monate. Charakteristisch für das Krankheitsbild von Tetanus sind neurologische Symptome, insbesondere starke Muskelkrämpfe. Selbst bei intensivmedizinischer Behandlung kann die Sterbefallquote bis zu zwanzig Prozent erreichen.

Kontrolle des Impfstatus, Prophylaxe bei Unklarheit

Wirksamen Schutz bietet eine Impfung. Die Ständige Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfiehlt die Grundimmunisierung gegen Tetanus in den ersten 14 Lebensmonaten sowie zwei Auffrischimpfungen im Kindes- und Jugendalter. Im Erwachsenenalter sollte die Impfung alle zehn Jahre, vorzugsweise als Kombinationsimpfung mit gleichzeitiger Impfung gegen Diphtherie und je nach Indikation gegen Keuchhusten und Kinderlähmung, wiederholt werden. Zwar liegen die Tetanusimpfquoten bei Kindern in Deutschland mit 96 Prozent (Datenstand Schuleingangsuntersuchungen 2014) auf einem hohen Niveau. Allerdings haben viele Erwachsene, darunter im besonderen Maße ältere Personen, Frauen und Personen mit zweiseitigem Migrationshintergrund, keine Tetanusimpfung in den vergangenen zehn Jahren vorzuweisen. Auch die vor kurzem an Tetanus verstorbene Seniorin verfügte über keinen ausreichenden Impfschutz. Die Tetanuserkrankung entwickelte sich nach einer bei der Gartenarbeit zugefügten kleinen Wunde.

Dabei bietet jeder Arztkontakt eine gute Gelegenheit, den Impfstatus des Patienten zu kontrollieren und bei Bedarf zu vervollständigen. Weiterhin ist die sogenannte postexpositionelle Tetanusprophylaxe, eine Impfung gegen Tetanus im Rahmen der ärztlichen Erstversorgung, vor allem bei unzureichendem oder unklarem Impfstatus von großer Bedeutung.

LGL-Informationen zur Tetanus-Impfung