Pressemitteilung

18.07.2007
Nr. 41/07

Gemeinsame Pressemitteilung zu Lärmschutz

Landesämter warnen: Diskolärm gesundheitsschädlich
Neueste Studie der Landesämter: die Musik auf dem „dance floor“ ist viel zu laut / Landesämter fordern: Lärmpegel messen und anzeigen

Musik, die den Körper vibrieren lässt, ist meist ohrenbetäubend laut und kann deshalb zu Gehörschäden führen. Spitzenwerte auf der Tanzfläche erreichen mehr als 110 dB (A) - das entspricht dem Lärm eines Presslufthammers oder dem Tiefflug eines Militärflugzeugs. Das sind die Ergebnisse einer Lärmstudie, die die Landesämter für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und für Umwelt (LfU) an 20 bayerischen Diskotheken durchgeführt haben. „Es kann nicht angehen, das Jugendliche zum Schutz vor Diskolärm mit Gehörschutz auf die Tanzfläche gehen müssen, wenn sie gesund-heitsbewusst sein wollen. Auch im lautesten Bereich der Diskotheken sollte der Schallpegel unter 100 dB(A) liegen“, sagte LGL-Präsident Professor Volker Hingst.

Am Arbeitsplatz muss ab einer achtstündigen Dauerbelastung pro Arbeitstag von 85 dB(A) ein Gehörschutz getragen werden. Diese Lärmbelastung erreichen die Jugendlichen auf dem „dance floor“ oft schon nach ein bis zwei Stunden. Befragungen zeigen, dass Jugendliche und junge Erwachsene im Durchschnitt ein- oder zweimal im Monat Diskotheken besuchen und dort in der Regel drei bis vier Stunden bleiben. Viele empfinden die Musik auf der Tanzfläche als zu laut. Bayern und der Diskothe-kenverband setzen bisher vor allen Dingen auf Schulung und Qualifikation: in mehreren Veranstaltungen haben rund 320 Diskjokeys einen „DJ-Führerschein“ für einen verantwortungsvollen Umgang mit der Lautstärke erworben, das sind rund die Hälfte aller, die regelmäßig im Freistaat Musik auflegen. Am Mittwoch gab es in Würzburg einen neuen Schulungstermin.

Die Ergebnisse der Landesämter-Studie zeigen, dass es leider auch trotz „DJ-Führerschein“ überlaut zugeht: im Laufe des Abends wird immer weiter aufgedreht. Der DJ am Mischpult kann die hohe Lautstärke auf der Tanzfläche nicht selbst erfahren und weiß daher nicht, ab wann sie zu hoch wird. Mehr als 50 Prozent aller untersuchten Diskos überschreiten dann den Dauerschallpegel von 100 dB(A), der zur freiwilligen Lärmbegrenzung eingeführt wurde. Die Landesämter fordern deshalb auf, den Lärmpegel am lautesten Ort zu messen und ein Anzeigegerät zu installieren, damit es für den DJ und die Besucher erkennbar ist, falls die Musik zu laut wird. Einfache Geräte dieser Art sind schon für unter 1000 Euro auf dem Markt. In letzter Konsequenz hilft nur noch ein sogenannter Limiter, der den Schallpegel automatisch begrenzt.

Zum Thema Musiklärm finden heute in Erlangen und morgen in Augsburg zwei Fachtagungen für Vertreterinnen und Vertreter aus den Gesundheitsämtern, dem Immissionsschutz, der Gewerbeaufsicht und der Veranstaltungsbranche statt. Mehr als 160 Fachleute nehmen daran teil.

Weitere Informationen zum Thema unter
http://www.lgl.bayern.de/gesundheit/umweltmedizin/projekt_schallpegel_diskotheken.htm


Susanne Hassen/Dr. Thomas Henschel
Erlangen / Augsburg, den 18. Juli 2007