Pressemitteilung

27.06.2017
Nr. 20/17

Lebensmittelsicherheit

LGL weist Vorwürfe des Abgeordneten von Brunn vehement zurück

Vorgehen des LGL bei Zuordnung von Listeriosefällen zu einem konkreten Betrieb erfolgte konsequent und ohne Verzögerungen

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) weist die Vorwürfe des SPD-Landtagsabgeordneten Florian von Brunn, das LGL habe bei der Aufarbeitung des süddeutschen Listerioseausbruches durch Produkte der Fa. Sieber „nachweislich geschlampt, geschludert und gezögert“, auf das Schärfste zurück. Das LGL hat vielmehr zu jedem Zeitpunkt die wissenschaftlich gebotene Sorgfalt an den Tag gelegt und erst dadurch die Aufklärung des Ausbruchsgeschehens ermöglicht und das Auftreten weiterer Erkrankungsfälle nachweislich wirksam verhindert. Die Verdrehung dieser Tatsache grenzt an Verleumdung. Das Landesamt hat sich bereits an Fraktionschef Markus Rinderspacher gewandt.

Gänzlich unerwähnt blieb im Zuge der Vorwürfe beispielsweise die Tatsache, dass die Gewinnung von Isolaten für weitere Untersuchungen mikrobiologisch nicht von heute auf morgen möglich ist. „Herr Abgeordneter von Brunn ging in seinen Äußerungen auf bestimmte Zeiträume ein, die in der Aufarbeitung des Ausbruchsgeschehens 2016 liegen. Offenbar sind Herrn von Brunn aber weder die rechtlichen Rahmenbedingungen, noch die in solchen Fällen fachlich notwendigen Handlungsschritte hinreichend bekannt“ sagt Dr. Andreas Zapf, Präsident des LGL.

Florian von Brunn kritisierte, dass das LGL Listeria (L.) monocytogenes in einer Probe am 24. März 2016 nachwies, die Probe jedoch erst am 13. April beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) einging. Tatsächlich gab es am 24. März ein Zwischengutachten, das zwar ausreichend für die Einleitung lebensmittelrechtlicher Maßnahmen ist, aber nicht für die Zuordnung der Probe zu einem Ausbruchsgeschehen. Hierfür müssen zunächst Reinkulturen gewonnen werden, die jedoch nicht bei der ersten Anzucht, sondern nach mehreren weiteren Arbeitsschritten entstehen. Nur solche Reinkulturen sind für eine weitergehende Typisierung (Pulsfeldgelelektrophorese – PFGE und Next Generation Sequencing - NGS) geeignet. Die benötigten Isolate lagen am 08. April 2016 vor und wurden am darauffolgenden Montag, 11. April, an das BfR gesendet, da das LGL grundsätzlich keine Isolate vor dem Wochenende verschickt, um eine sachgerechte Annahme und insbesondere eine korrekte Lagerung und Bearbeitung sicherzustellen.

Weiterhin habe man laut von Brunn bereits am 28. April wissen können, was die Quelle für Listeriose-Erkrankungsfälle in Süddeutschland war, und am 19. Mai hätten weitere Untersuchungsergebnisse diesen Verdacht erhärtet. Der generelle Rückruf von Sieber-Waren sei aber erst am 27. Mai erfolgt. Fakt ist, dass das BfR am 28. April mitteilte, dass das vom LGL eingesandte Isolat dem PFGE-Typ entspricht, der auch bei den Ausbruchsstämmen gefunden wurde. Dies ist allerdings nicht ausreichend, um ein Isolat dem Ausbruchscluster zuzuordnen. Um eine Zugehörigkeit zum Ausbruchscluster gemäß Falldefinition des RKI zu bestimmen, musste das Isolat zusätzlich mittels NGS typisiert werden. Mit Mitteilung des BfR am Abend des 18. Mai 2016, dass das eingesandte Isolat aus der Probe „Original Bayerischer Wacholderwammerl“ in der NGS dem entsprechenden Ausbruchscluster entspricht, haben das LGL, die Regierung von Oberbayern und die zuständige Kreisverwaltungsbehörde am 20. Mai 2016 eine umfassende Kontrolle des gesamten Betriebes durchgeführt. Im Zuge der Kontrolle sowie in deren Nachgang wurden noch zahlreiche amtliche Proben sowohl im Betrieb als auch im Einzelhandel gezogen. Dabei wurden in weiteren Fällen, allerdings bei einer anderen Produktpalette als zuvor, Keimgehalte von L. monocytogenes nachgewiesen. Die ersten Ergebnisse hierzu lagen den bayerischen Behörden am 27. Mai 2016 vor. Dieser erneute Listerienfund, allerdings bei anderen Produkten, lieferte hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass von Erzeugnissen der betroffenen Firma eine Gefährdung für die Gesundheit der Verbraucher ausgehen kann, worauf es umgehend zur Warnung der Öffentlichkeit kam.

„Jeder Abgeordnete kann gerne mit dem LGL Kontakt aufnehmen, um weiterführende Informationen über behördliches Vorgehen im Rahmen von Ausbruchsaufklärungen in Erfahrung zu bringen“, sagt Zapf, und fügt hinzu: „Mit den jüngsten Äußerungen einzelner Abgeordneter entsteht der Eindruck, das LGL ließe unnötig Zeit verstreichen. Dabei handelten alle beteiligten LGL-Experten nach geltenden rechtlichen und wissenschaftlichen Standards. Nicht zuletzt im Namen meiner zu Unrecht kritisierten Mitarbeiter habe ich daher eine Beschwerde bei SPD-Fraktionschef Markus Rinderspacher eingereicht“.

Weiterführende Informationen: https://www.lgl.bayern.de/presse/hintergrund_zurueckweisung_vorwuerfe_brunn_fall_sieber.htm