Pressemitteilung

10.10.2007
Nr. 51/07

Ursprüngliches Wurmmittel für Tiere als Droge verkauft

Warnung vor gesundheitsgefährdender Einnahme von Alternativ-Partydroge BZP

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) warnt nachdrücklich vor der Einnahme von 1-Benzylpiperazin (BZP). Dieses ursprünglich als Wurmmittel für die Veterinärmedizin entwickelte Mittel wird bereits seit längerer Zeit als legale Alternative zu Partydrogen wie zum Beispiel Ecstasy verkauft. Es wird unter Bezeichnungen wie „BZP“, „A2“, „Legal E“, „Legal X“ und anderen im Internet angeboten.

In seiner Wirkung auf das zentrale Nervensystem ähnelt 1-Benzylpiperazin derjenigen von Amphetaminen. An unerwünschten Wirkungen finden sich Bluthochdruck, Kopfschmerzen, Erbrechen, Verwirrtheit, Angstzustände, Bewusstseinsstörungen und andere. Im Einzelfall könnte es zu lebensbedrohlichen Krampfanfällen kommen.

Nach Ansicht der Europäischen Kommission soll 1-Benzylpiperazin Drogenkontrollmaßnahmen und strafrechtlichen Sanktionen unterworfen werden. Ein von der Europäischen Beobachtungsstelle für Drogen und Drogensucht (EBDD) durchgeführtes Risikobewertungsverfahren kam zu dem Schluss, dass BZP die Gesundheit gefährdet. In verschiedenen Mitgliedsstaaten der EU unterliegt BZP bereits verschiedenen Kontrollmaßnahmen. In den USA wird BZP gemäß Liste 1 des dortigen Betäubungsmittelgesetzes kontrolliert. Ähnliches gilt für Japan und Australien. Als stimulierende Substanz wird 1-Benzylpiperazin in der Verbotsliste der World Anti-Doping Agency (WADA) aufgeführt.