Hepatitis C

Erreger

Das Hepatitis-C-Virus (HCV) ist ein lineares, einzelsträngiges, aus 9.500 Nukleotiden bestehendes umhülltes ribonucleic acid (RNA)-Virus mit Plusstrang-Polarität (single stranded(+)(RNA)).
Seine Identifizierung erfolgte 1989, die erste Sequenzierung 1990. HCV bildet ein eigenes Genus „Hepacivirus“ in der Familie der Flaviviridae.

Infolge einer hohen Mutationsrate weist es eine ausgeprägte genetische Variabilität auf. Neben sieben Genotypen (1-7) sind bereits mehr als 60 Subtypen bekannt. Fast die Hälfte der Infektionen entfallen auf den Genotyp 1, ungefähr ein Drittel auf den Genotyp 3.

Vorkommen

HCV-Infektionen treten weltweit auf. Nach Angaben der Weltgesundheitsbehörde (WHO) lebten im Jahr 2019 weltweit etwa 58 Millionen Menschen mit einer chronischen HCV-Infektion, es gab etwa 1,5 Millionen Neuinfektionen, und etwa 290.000 Menschen starben an HCV. Am weitesten verbreitet sind HCV-Infektionen in den WHO-Regionen des östlichen Mittelmeers und Europa, wo jeweils schätzungsweise 12 Millionen Menschen von einer chronischen HCV-Infektion betroffen sind (Hepatitis C (who.int) Juni, 2022).

Die Prävalenz der chronischen HCV-Infektionen ist in den süd- und osteuropäischen Ländern höher als in den nordeuropäischen Ländern. Im Vergleich zu den Prävalenzschätzungen für die europäische Allgemeinbevölkerung sind bestimmte soziale Gruppen stärker von HCV-Infektionen betroffen, darunter Menschen, die Drogen injizieren (PWID), Männer, die Sex mit Männern haben (MSM), inhaftierte Personen, sowie Migrantinnen und Migranten (European Centre of Disease Prevention and Control (ECDC), 2016).

Zwischen 2012 und 2021 ist in Bayern und Deutschland ein Rückgang der jährlichen Neuinfektionen mit Hepatitis C-Virus zu verzeichnen (s. Abschnitt Aktuelle Zahlen; Kasten Meldezahlen). Bayern verzeichnet generell höhere HCV-Neuinfektionsraten als Deutschland insgesamt. Im Jahr 2014 stieg die Zahl der HCV-Neuinfektionen in ganz Deutschland sprunghaft an. Das Robert koch-Institut (RKI) vermutet, dass dies möglicherweise mit einer Zunahme der diagnostischen Tests auf HCV nach der Zulassung neuer antiviraler Medikamente zur Behandlung von HCV-Infektionen zusammenhing (Hepatitis C Gesundheitsberichtserstattung (GBE)-Themenheft (rki.de)). Dieser Anstieg war in Bayern weniger ausgeprägt.

Nach einer Änderung der HCV-Falldefinition im Jahr 2015 und einer Novellierung des IfSG-Meldegesetzes im Jahr 2017, wodurch jede erstmalig gemeldete aktive (akute und chronische) Infektion erfasst werden soll, kam es in den Jahren 2018 und 2019 zu einem Anstieg der gemeldeten HCV-Infektionen. Im Jahr 2020 und 2021 war ein deutlicher Rückgang der HCV-Neuinfektionen (sowie Hepatitis A, B und E) zu verzeichnen, der vermutlich auf die Corona-Pandemie zurückzuführen ist. In 2022 und der ersten Hälfte 2023 kam es zu einem weiteren Anstieg der übermittelten HCV-Infektionen.

Krankheitsbild

Das HCV kann eine akute sowie eine chronisch Hepatitis C auslösen. Bei der akuten Erkrankung treten bei ungefähr 25 % der Betroffenen unspezifische Symptome wie z. B. Abgeschlagenheit, Muskelschmerzen, eine Gelbsucht (Ikterus) oder gastrointestinale Beschwerden auf. Schwere Verläufe sind sehr selten. Etwa 60-85 % der Infizierten entwickeln einen chronischen Verlauf. Asymptomatische Erstinfektionen neigen hierbei am häufigsten zu einer Chronifizierung. Auch die chronische Hepatitis C zeichnet sich durch eher milde und unspezifische Symptome aus (z. B. Müdigkeit und unspezifische Oberbauchbeschwerden). Die chronische Hepatitis C geht allerdings in 20 % der Fälle in eine Leberzirrhose über, die im Verlauf zu einem Verlust der Leberfunktion führen kann und das Risiko für Leberkrebs (hepatozellulärem Karzinom) erhöht. Je nach Schwere der Zirrhose kann sie zu schweren Komplikationen bis hin zum Tod führen. Weder der HCV-Genotyp noch die vorliegende Viruslast sind gute Prädiktoren des Krankheitsverlaufs.

Übertragungswege

Der Hauptübertragungsweg des HCV ist der Kontakt mit kontaminiertem Blut. Als häufigste Ursache für neue HCV-Infektionen gilt laut RKI die Übertragung im Rahmen von injizierendem Drogenkonsum.

Die Inkubationszeit beträgt im Regelfall 8 Wochen. Die Ansteckungsgefahr besteht, solange noch HCV-RNA im Blut der infizierten Person nachweisbar ist. HCV ist relativ umweltstabil, je nach Temperatur ist eine Ansteckung auch nach Wochen bis Monaten noch möglich. Dazu muss die Verschmutzung nicht einmal mehr sichtbar sein. Zu einer Übertragung kann es schon kommen, wenn ein kontaminierter Gegenstand mit einer sehr kleinen Verletzung in Kontakt kommt. Beispiele hierfür sind: Ohrloch stechen oder Piercen, Nadelstichverletzungen, Tätowieren und auch gemeinsam genutzte Hygieneartikel wie Rasierer.

Bei Betroffenen mit einer hohen Viruslast wurde HCV unter anderem schon in Nase, Speichel, Schweiß, Sperma und rektaler Flüssigkeit gefunden. Hier scheint eine Übertragung jedoch weitaus weniger wahrscheinlich. Dafür könnte z. B. zusätzlich eine Verletzung der Hautbarriere erforderlich sein. Dementsprechend kommt es in seltenen Fällen auch zu sexuellen Übertragungen. Hierbei muss man das erhöhte Infektionsrisiko bei ungeschütztem Analverkehr oder vorbestehender HIV-Infektion beachten.

Drogengebrauch: Bei injizierendem Drogenkonsum birgt nicht nur die verwendete Nadel eine Gefahr, auch schon vorher könnte eine Kontamination der Substanzen mit dem HCV-Erreger stattfinden.

Infektion bei der Geburt: Über die Plazenta oder durch Blutkontakt während des Geburtsvorgangs kann es zu einer Übertragung von HCV von der Mutter auf das Kind kommen. Je nach vorliegender Viruskonzentration im Blut der Mutter beträgt das Risiko ca. 3-10 %. Ob der Nachweis von HCV in der Muttermilch ein Infektionsrisiko darstellt, ist aktuell umstritten.

Übertragungen durch Blutprodukte: Übertragungen durch Blutprodukte sind in Deutschland seit Einführung einer entsprechenden Testung im Jahr 1991 nicht mehr für das Infektionsgeschehen relevant.

Diagnostik

Wegen sehr ähnlicher Symptomatik soll bei der Differenzialdiagnostik auch eine Infektion mit anderen Hepatitis-Viren in Betracht gezogen werden. Zuerst erfolgt ein Nachweis spezifischer Antikörper gegen HCV. Um zwischen einer ausgeheilten und aktiven/infektiösen HCV-Erkrankung zu unterscheiden, wird mittels Polymerase Kettenreaktion (PCR) auf HCV-RNA untersucht. Bei Nachweis einer aktiven HCV-Erkrankung (Nachweis von HCV-RNA) sollte geprüft werden, welche Therapieoptionen bestehen und eingeleitet werden können.
Am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) können anti-HCV, HCV Bestätigungstest, HCV Genotypbestimmung, sowie der HCV-RNA Nachweis durchgeführt werden. Details zur Probenbehandlung und –einsendung finden Sie im Leistungsverzeichnis. Weitere Spezialdiagnostik wie z. B. Sequenzierungen, Untersuchungen zum Therapieversagen und Re-Infektion wird am Nationalen Referenzzentrum für HCV angeboten.

Behandlung und Schutzmöglichkeiten

Ein Impfstoff gegen HCV ist bisher nicht verfügbar. Die Vermeidung von Kontakt zu kontaminiertem Blut stellt damit die aktuell wirksamste Prophylaxe dar.

Im Regelfall sollte der Nachweis von HCV-RNA beim Erwachsenen immer behandelt werden. Die Wahl der konkreten Therapie richtet sich unter anderem nach bestehenden Begleiterkrankungen. Durch die Zulassung neuer direkt antiviral wirkender Substanzen (DAA) in 2014 haben sich die Therapiemöglichkeiten in den letzten Jahren deutlich erweitert und können individuell besser an die Situation der Patientinnen und Patienten angepasst werden. Durch die Behandlung mit DAA ist HCV mit Erfolgsraten von bis zu 99% therapierbar geworden und Betroffene können ohne Krankheitszeichen leben. Zur Überprüfung des Therapieverlaufs finden regelmäßige Laborkontrollen statt. Empfehlungen zur Therapie wurden vom Expertengremium der Deutschen Gesellschaft für Gastroenterologie, Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten (DGSV) herausgegeben.

Empfehlungen zum Infektionsschutz

Beschäftigten im Gesundheitswesen wird geraten, sich an die Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu halten.

Bei injizierendem Drogengebrauch sollte unter anderem eine gemeinsame Nutzung von Injektionsutensilien vermieden, nur steriles Injektionsbesteck verwendet und eine jährliche HCV-Antikörpertestung durchgeführt werden.

Durch Erhitzen auf 90°C über mindestens 5 Minuten kann HCV inaktiviert werden. Zur Desinfektion geeignete Mittel sind als „begrenzt viruzid“, „begrenzt viruzid PLUS“ oder „viruzid“ bezeichnet und in einer Liste des RKI ("Liste der vom Robert Koch-Institut geprüften und anerkannten Desinfektionsmittel und -verfahren") aufgelistet.

Aktuelle Zahlen

Informationen zu den aktuellen Meldezahlen in Bayern finden unter dem Link zu der LGL-Internetseite „Aktuelle Statistik ausgewählter meldepflichtiger Krankheiten in Bayern". Eine Übersicht der meldepflichtigen Infektionskrankheiten der vergangenen Jahre in Bayern finden Sie unter dem Link zu folgender LGL-Internetseite „Meldepflichtige Infektionserkrankungen – Daten der vergangenen Jahre".

Gesetzliche Grundlage

Nach § 6 IfSG besteht für Ärztinnen und Ärzte eine namentliche Meldepflicht von Patientinnen und Patienten, bei denen der Krankheitsverdacht, die Erkrankung, sowie der Tod einer akuter Hepatitis-C-Infektion besteht (RKI Gesetzliche Grundlage).

Für Labore gilt nach § 7 IfSG eine namentliche Meldepflicht bei Erregernachweis, unabhängig von Hinweisen auf eine akute oder chronische Infektion oder Trägerstatus.

Literatur

Fragen&Antworten (FAQs)

1. Wie kann man sich mit dem HCV infizieren?

Der Hauptübertragungsweg des HCV ist der Kontakt mit kontaminiertem Blut. Als häufigste Ursache für neue HCV-Infektionen gilt laut RKI die Übertragung im Rahmen von injizierendem Drogenkonsum.

2. Wie äußert sich eine HCV-Infektion?

Bei der akuten Erkrankung treten bei ungefähr 25% der Betroffenen unspezifische Symptome wie z. B. Abgeschlagenheit, Muskelschmerzen, ein Ikterus oder gastrointestinale Beschwerden auf. Schwere Verläufe sind sehr selten. Auch die chronische Hepatitis C zeichnet sich durch eher milde und unspezifische Symptome aus (z. B. Müdigkeit und unspezifische Oberbauchbeschwerden).

3. Welche Behandlungsmöglichkeiten gibt es?

Die Wahl der konkreten Therapie richtet sich unter anderem nach bestehenden Begleiterkrankungen. Durch die Zulassung neuer direkt antiviral wirkender Substanzen (DAA) 2014 haben sich die Therapiemöglichkeiten in den letzten Jahren deutlich erweitert und können individuell besser an die Situation der Patientinnen und Patienten angepasst werden. Durch die Behandlung mit DAA ist HCV mit Erfolgsraten von bis zu 99% therapierbar geworden und Betroffene können ohne Krankheitszeichen leben.

4. Wie kann man sich schützen?

Ein Impfstoff gegen HCV ist bisher nicht verfügbar. Die Vermeidung von Kontakt zu kontaminiertem Blut stellt damit die aktuell wirksamste Prophylaxe dar.

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