Projektstudie „Vorkommen von Asbest in Gebäuden und Staub- und Faserfreisetzung im Rahmen von baulichen Tätigkeiten“

Kurzbeschreibung

Aufgrund der erheblichen Gesundheitsgefahren wurden Spritzasbest 1979 und schwach gebundene Asbestprodukte 1982 im Baubereich verboten. Seit dem Jahr 1993 besteht in Deutschland ein Verbot der Herstellung, des Imports, des Inverkehrbringens und des aktiven Verwendens von Asbestprodukten. Bis zu dieser Zeit wurden ca. 3000 asbesthaltige Produkte eingesetzt. Es muss damit gerechnet werden, dass in der Zeit von ca. 1965 bis ungefähr 1985 -vielleicht auch 1990- im Rahmen der Errichtung oder Sanierung asbesthaltige Produkte in der Fläche eingesetzt wurden. So ergab eine Untersuchung von 228 Gebäuden in den Baujahren von 1920 bis 1980, dass 30 % der Gebäude asbesthaltige Wand- und Deckenbekleidungen aufwiesen (AB-Sachverständigenbüro). Auch in einer neuen Veröffentlichung des VDI wird davon ausgegangen, dass ca. 20 bis 30 % der vor 1990 errichteten Gebäude asbesthaltige Putze, Spachtelmassen oder Fliesenkleber aufweisen können (VDI). Insbesondere bei folgenden Produkten ist eine Asbestbelastung bekannt: Buntsteinputze, Brandschutzputze, Dekorputze (z. B. Reibeputze), wärmedämmende Isoliermassen, Boden-, Wand- und Deckenspachtel, Dünnbettkleber, Bitumenkleber für Flexplatten, Beschichtungsstoffe auf Teer-/Bitumenbasis, Farben (BAuA ).

Vor diesem Hintergrund muss befürchtet werden, dass es vielfach zu Arbeiten an unentdeckten Asbestprodukten mit einer Exposition der Arbeitnehmer aber ggf. auch der Nutzer kommt. Im Rahmen von Abbruch- und Sanierungsarbeiten muss eine gezielte Erkundung und weitergehende Sicherungsmaßnahmen ergriffen werden. Insgesamt scheinen diese Arbeiten deutlich zuzunehmen. So stieg die Anzahl der angezeigten Asbestarbeiten in Hamburg zwischen 2009 und 2013 um das Vierfache an. In diesem Zusammenhang hat auch das Europäische Parlament in einem Beschluss eine umfassende Bestandsaufnahme asbesthaltiger Materialien in Gebäuden gefordert (ABI).

Das Ziel der Projektstudie war es, Daten zu gewinnen, die zum einen eine Abschätzung der Asbestbelastung von vor 1990 errichteten Gebäuden erlauben, zum anderen die Expositionssituationen bei Arbeiten an vorgenannten faserhaltigen Baustoffen zu ermitteln. Dazu wurde das Projekt in drei Module aufgeteilt.

Modul 1: Asbest-Bestandsermittlung

Im Rahmen dieses Modules war es das Ziel herauszufinden, wie asbesthaltige Baustoffe in Gebäuden verteilt sind. Wie beschrieben wurde Asbest in der Vergangenheit vielfältig eingesetzt, daher erfolgt zunächst eine Bestandsaufnahme von asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern. Hierzu begehen Mitarbeiter der Bayerischen Gewerbeaufsicht im Rahmen ihrer regulären Aufsichtstätigkeit Asbestsanierungsbaustellen in Gebäuden und suchen gezielt nach Asbestprodukten. Außerdem nehmen sie in den Räumen stichprobenartig Proben.

Modul 2: Experimentelle Untersuchung zur Staub- und Faserfreisetzung

In Gebäuden, in denen bauliche Tätigkeiten durchgeführt wurden und asbesthaltige Baustoffe waren, wurden vom LGL zusammen mit der Ländermessstelle für den chemischen Arbeitsschutz des Landes Hessen entsprechende Expositionsmessungen durchgeführt. Insbesondere war zu klären, inwieweit typische Arbeiten wie zum Beispiel Elektroinstallationsarbeiten oder abrasive Arbeiten an Oberflächen Asbestfasern freisetzen. Außerdem wurde die Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen wie Absaugung, Entstaubung und Belüftung getestet

Modul 3: Experimentelle Untersuchung zur Freisetzung von Künstlichen Mineralfasern

Das Ziel des Moduls 3 war, das Freisetzungspotential von Fasern in die Raumluft aus Künstlichen Mineralfasern (KMF)-haltigen Produkten gezielt zu untersuchen. Künstliche Mineralfasern werden in großen Mengen insbesondere zur Wärme- und Schalldämmung in Gebäuden verbaut. Bei KMF und deren Faserstäuben stehen ältere Produkte, die vor dem Jahr 2000 hergestellt wurden, im Verdacht eine krebs.erzeugende Wirkung zu besitzen. Moderne KMF sind nicht krebserregend und tragen deshalb das RAL- Gütesiegel als Kennzeichnung. Im Rahmen des Projektes wurden Expositionsdaten für die Bearbeitung von Produkten, die KMF enthalten, erhoben. Die untersuchten Produkte waren alle mit dem RAL-Kennzeichen ausgezeichnet, so dass sie keine biobeständigen Fasern enthielten und wie beschrieben als nicht krebserregend einzustufen sind (RAL). Die Fasern können trotzdem Atmungsorgane negativ beeinträchtigen sowie Haut- und Augenreizungen oder allergische Reaktionen hervorrufen.

Laufzeit: 01.01.2017-31.12.2019

Die Ergebnisse sind auf folgender Internetseite "Ergebnisse der Projektstudie „Vorkommen von Asbest in Gebäuden und Staub- und Faserfreisetzung im Rahmen von baulichen Tätigkeiten“ berichtet.