Geflügelpest: Ausbruch der hochpathogenen Aviären Influenza (HPAI) bei Wildvögeln in Bayern und Deutschland
HPAI
Seit November 2020 tritt die HPAI (hochpathogene Aviäre Influenza) bei Wildvögeln in Bayern auf, Ende Januar 2021 gab es den ersten Fall von HPAI in einer kleinen Hühnerhaltung im Landkreis Bayreuth. Durch die jeweils zuständigen Behörden werden bei Ausbruch der Geflügelpest bei Wildvögeln die erforderlichen Maßnahmen zur Eindämmung der anzeigepflichtigen Tierseuche getroffen. Hierzu zählt u. a. eine risikoorientierte Aufstallungspflicht für Geflügel, um in den betroffenen Gebieten den Kontakt von potentiell infizierten Wildvögeln mit Nutzgeflügel zu verhindern. Um eine weitere Ausbreitung der Geflügelpest in der Wildvogelpopulation in Bayern zeitnah feststellen zu können, wird das bayerische Wildvogelmonitoring intensiv fortgeführt.
Seit Ende Oktober 2020 werden zahlreiche Fälle von HPAI, ausgelöst durch verschiedene, reassortante Viren des Subtyps H5, bei Wildvögeln v. a. in Norddeutschland gemeldet. Dort sind außerdem auch mehrere Nutzgeflügelbestände betroffen. Das aktuelle Auftreten von HPAIV in Deutschland steht im Zusammenhang mit dem jahreszeitlich bedingten Vogelzug. Das Risiko weiterer Einträge von HPAIV nach Deutschland, einer Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und weiterer Infektionen in deutschen Nutzgeflügelhaltungen sowie Vogelbeständen in zoologischen Einrichtungen wird nach aktueller Einschätzung des FLI als hoch eingestuft.
Vorrangiges Ziel zum Schutz des Nutzgeflügels vor der Geflügelpest ist die strikte Umsetzung der Biosicherheitsmaßnahmen in den Beständen. Kontakte zwischen Geflügel und Wildvögeln müssen unbedingt verhindert werden. Gehäuft auftretende Totfunde bei Wildvögeln, vor allem bei Wassergeflügel, sollten den Veterinärbehörden gemeldet werden.
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