Jahresstatistik Administrative-Assistance-and-Cooperation-System (AAC) und OPSON 2021/2022

Signet Jahresbericht 2021/22

Hintergrund

In den Jahren 2021 und 2022 gingen bei der Kontaktstelle Lebensmittelbetrug am LGL rund 296 bzw. 292 AAC-FF Meldungen ein. Damit ist die Anzahl der Meldungen, die Unternehmen in Deutschland betrafen bzw. auf Ermittlungen deutscher Behörden beruhten, annähernd gleich geblieben. Bayern war 2021 von rund 44 Meldungen und 2022 von rund 66 Meldungen betroffen. Die nachfolgende Abbildung zeigt die Zahl der vom LGL erstellten AAC-FF Meldungen der letzten fünf Jahre.

Die Abbildung ist ein Balkendiagramm. Auf der X-Achse sind die Jahre 2018 bis 2022 aufgeführt, d.h. es wird ein zeitlicher Ablauf über fünf Jahre dargestellt. Die Y-Achse zeigt die Anzahl der Meldungen auf einer Skalierung von 0 bis 120. Pro Jahr enthält die Abbildung je zwei Balken. Der eine Balken steht für die Gesamtzahl der AAC-FF Meldungen von denen Bayern pro Jahr betroffen war. Der andere Balken zeigt die Anzahl der davon vom LGL erstellten AAC-FF Meldungen. Über jedem Balken steht die der Zahlenwert der jeweiligen Meldungen. 
Anhand der Daten ist zu sehen, dass die AAC-FF Meldungen, die Bayern betrafen, von 2018 (40) über 2019 (81) bis 2020 (97) zunahmen, im Jahr 2021 auf 44 sanken und 2022 mit 66 Meldungen wieder zunahmen. Die Zahl der vom LGL erstellten AAC-FF Meldungen ist mit Ausnahme von 2021 (6 Meldungen) in den letzten fünf Jahren von 2018 (10) über 2019 (18), 2020 (23) hin zu 2022 (40) Meldungen stetig gestiegen.

Abbildung: Gesamtzahl der AAC-FF Meldungen „Bayern betroffen“ (blau), sowie die Anzahl der davon am LGL erstellten AAC-FF Meldungen (orange) im Verlauf der letzten fünf Jahre

Im Jahr 2021 stellte das LGL sechs Meldungen zu Fällen mit Verdacht auf grenzüberschreitende irreführende bzw. betrügerische Praktiken in das AAC-FF System ein. Einen Grund für die vergleichsweise geringe Meldungszahl lieferten vermutlich die Folgen der Corona Pandemie. 2022 führten die Ermittlungen in 40 Fällen zu Ergebnissen, die das LGL über das AAC-FF System kommunizierte. Das LGL stellte fast zwei Drittel der Bayern betreffenden Meldungen selbst ein und verzeichnete damit eine deutliche Zunahme im Vergleich zu den Vorjahren. Informationsquellen für diese Fälle mit Verdacht auf irreführende oder betrügerische Praktiken sind vor allem hauseigene Gutachten, Hinweise anderer bayerischer oder deutscher Behörden, sowie anonyme Hinweise.

Von den Meldungen 2021 waren in Bayern vor allem Kaffee, Krebstiere (Garnelen) und andere tierische Erzeugnisse betroffen. Im Jahr 2022 stellten Fehldeklaration sowie nicht gekennzeichneter Wasserzusatz bei Krebs- und Weichtieren (Garnelen und Tintenfischringe), sowie Falschkennzeichnung von Fleischerzeugnissen (insbesondere Austausch der Tierart Lamm) häufige Meldegründe in Bayern dar.

OPSON X - Kontrolle von Wildfleischerzeugnissen hinsichtlich der deklarierten Tierart

2020/2021 fand mit OPSON X erneut eine von Europol und Interpol koordinierte Operation gegen Lebensmittelbetrug statt. Bayern beteiligte sich an der nationalen Aktion mit dem Untersuchungsziel, die Zusammensetzung von Wildfleischerzeugnissen im Hinblick auf die deklarierte(n) Tierart(en) und damit auf einen möglichen Austausch ausgelobter Tierarten durch andere, eventuell preisgünstigere Tierarten, zu prüfen. Koordination und Untersuchung in Bayern erfolgten durch das LGL. Von 70 am LGL untersuchten Wildfleischerzeugnissen wurde die Bezeichnung einer Probe Hirschbratwurst als irreführend beanstandet, da ausschließlich die Tierart Schwein nachgewiesen wurde. Ermittlungen hinsichtlich eines möglichen Lebensmittelbetrugs wurden aufgenommen. Als mögliche Ursache für die Beanstandung kamen mehrere Gegebenheiten in Betracht, wie eine fehlerhafte Absprache zwischen Einzelhändler und Hersteller sowie eine mangelhafte Rückverfolgbarkeit beim Hersteller. Eine genauere Aufklärung der Ursache für diesen Fall war nicht mehr möglich.

OPSON XI - Fehldeklaration und Fremdwasserzusatz bei Fischen, Krebs- und Weichtieren

Das LGL beteiligte sich 2021/2022 zudem an der Operation OPSON XI. Der Fokus der nationalen Aktion lag auf der Überprüfung von Fischen, Krebs- und Weichtieren im Hinblick auf die deklarierte Tierart und auf nicht deklariertes zugesetztes Wasser. Die 50 am LGL untersuchten Proben umfassten 12 verschiedene Fischarten, Garnelen sowie Kammmuscheln. Für zwei der insgesamt 14 beanstandeten Proben leitete das LGL Ermittlungen hinsichtlich eines möglichen Verdachts auf Lebensmittelbetrug ein. Sowohl in einer Probe Kabeljau als auch in einer Probe Wels stellte das LGL nicht gekennzeichnetes zugesetztes Wasser fest, welches das Verkaufsgewicht der Fische erhöht. Zudem handelte es sich bei der als Wels gekennzeichneten Probe tatsächlich um die Tierart Pangasius. Da sich weitere, in der Lieferkette beteiligte Unternehmen in anderen Bundesländern in Deutschland befanden, wurden die Fälle an die dort ansässigen Behörden abgegeben.
Die 12 weiteren Beanstandungen oder Sachverständigenäußerungen betrafen die Verwendung nicht zulässiger Zusatzstoffe sowie sonstige Kennzeichnungsmängel.