Förderinitiative Post-COVID-Syndrom 2.0
Die Frist für die Einreichung der Vollanträge ist abgelaufen.
Hintergrund der Förderinitiative
Mit Fortschreiten der Corona-Pandemie zeigte sich, dass eine SARS-CoV-2-Infektion zu langanhaltenden gesundheitlichen Einschränkungen führen kann. Für diese Beschwerden haben sich – je nach Dauer der Symptome – die Begriffe Long COVID und Post-COVID-Syndrom etabliert. Weitere Informationen dazu erhalten Sie unter den FAQs. Die Staatsregierung startete deshalb bereits 2021 eine Förderinitiative für die Versorgungsforschung zum Post-COVID-Syndrom und stellte hierfür fünf Millionen Euro bereit (weitere Informationen dazu finden Sie unter Förderinitiative Post-COVID-Syndrom (2021)). Wenngleich eine verlässliche Einschätzung der Prävalenz weiterhin nicht möglich ist, ist davon auszugehen, dass auch noch lange über die Corona-Pandemie hinaus zahlreiche Personen von Post-COVID betroffen sein werden. Entsprechend groß ist der Versorgungsbedarf. Die Datenlage zu einer bedarfsgerechten Versorgung ist weiterhin lückenhaft. Daher stellt die Staatsregierung erneut fünf Millionen Euro für die Versorgungsforschung zum Post-COVID-Syndrom bereit.
Gegenstand der Förderung
Gegenstand der Förderung sind evidenzbasierte multidisziplinäre Versorgungskonzepte für Post-COVID-Patientinnen und Patienten inklusive Adaption, Umsetzung und begleitende Evaluation. Neben einem relevanten Erkenntnisgewinn, inwiefern die Funktionsfähigkeit der Betroffenen verbessert werden kann, liegt der Fokus insbesondere auf der perspektivischen Übertragung der Projekte in die Regelversorgung.
Schwerpunkte der Förderung sind unter anderem Konzepte zur möglichst effizienten und nachhaltigen Versorgung von bestimmten Personengruppen (wie zum Beispiel Kinder und Jugendliche, Erwachsene, Personen mit starker Beeinträchtigung des funktionalen Gesundheitszustandes) sowie in verschiedenen Settings (wie zum Beispiel im niedergelassenen Bereich, in Krankenhäusern, in Rehabilitationseinrichtungen).
Fördergrundlagen und Antragstellung
Die Förderinitiative wird über das LGL im Benehmen mit dem StMGP abgewickelt. Antragsteller können natürliche und juristische Personen sein, die rechtsfähig und geschäftsfähig sind. Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt: Im ersten Schritt ist bis 27. März 2023, 08:00 Uhr eine Projektskizze beim LGL einzureichen. In dieser werden die wesentlichen Inhalte des geplanten Projekts vorgestellt. Die Projektskizze wird durch das LGL geprüft. Erst nach positiver Bewertung der Projektskizze kann die Einreichung eines formellen Vollantrags bis zum 5. Juni 2023, 08:00 Uhr erfolgen. Die direkte Stellung eines formellen Vollantrags ist nicht möglich. Es sei zudem darauf hingewiesen, dass bereits begonnene Projekte nicht gefördert werden können. Entscheidend hierfür ist der Zeitpunkt der Bewilligung, nicht der Zeitpunkt der Einreichung am LGL.
In den Haushaltsjahren 2023 und 2024 stehen Fördermittel in Höhe von fünf Millionen Euro zur Verfügung. Das Fördervolumen soll mindestens 500.000 Euro betragen. Der Zuwendungsempfänger muss einen Eigenanteil von mindestens 20 % erbringen, so dass förderfähige Vorhaben zuwendungsfähige Ausgaben von mindestens 625.000 Euro erreichen sollen. Ein Anspruch auf Förderung – insbesondere bei Ausschöpfung des verfügbaren Fördervolumens – besteht nicht.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Dokument „Hinweise für Antragsteller“. Darüber hinaus steht Ihnen die Broschüre „Leitfaden Antragstellung“ als Download zu Ihrer Unterstützung zur Verfügung.
Einreichung des Vollantrags
Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Sachgebiet K1: Rechtsangelegenheiten, Vergabestelle, Förderwesen
Förderinitiative Post-COVID-Syndrom 2.0
Prinzregentenstraße 6
97688 Bad Kissingen
E-Mail: Post-Covid@lgl.bayern.de
Telefax: 09131 6808-7333