Pressemitteilung

07.11.2023
Nr. 14/2023

Einladung zu einem Laborbesuch im Rahmen der Erlanger Runde

Besuch des Rückstandslabors für Pflanzenschutzmittel

14.11.2023, 17 Uhr am LGL-Standort Erlangen

Pflanzenschutzmittel werden in der konventionellen Erzeugung pflanzlicher Lebensmittel eingesetzt, um Pflanzenkrankheiten und damit Ernteausfälle zu vermeiden. Dennoch sollten Verbraucherinnen und Verbraucher nicht mehr als notwendig mit Rückständen belastet werden. Das Rückstandslabor des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) prüft daher, ob sich Rückstände in Lebensmittel finden lassen und wenn ja, ob sich die nachgewiesenen Gehalte im gesetzlich vorgeschriebenen bzw. gesundheitlich unbedenklichem Rahmen bewegen. Beim Laborbesuch erfahren Sie, welche Schritte notwendig sind, um Pflanzenschutzmittel zu identifizieren, sie zu quantifizieren und wie hoch der Aufwand ist, der dahintersteckt.

Die Laborführung wird durch Dr. Kerstin Kugemann durchgeführt. Sie ist Lebensmittelchemikerin und seit 2014 am LGL beschäftigt. Zunächst arbeitete sie in der Spezialeinheit Lebensmittelsicherheit, in der sie Betriebskontrollen in ganz Nordbayern durchführte. Anschließend wechselte sie als Sachbearbeiterin in das Labor für Pflanzenschutzmittelrückstände in pflanzlichen Lebensmitteln. Seit 2016 ist sie zudem für Nitrosamine zuständig, 2019 kam das Labor für Pflanzenschutzmittelrückstände in tierischen Lebensmitteln hinzu. Seit diesem Jahr ist sie außerdem Sachbearbeiterin für Umweltkontaminanten wie Dioxine und PCB.

Die Laborführung findet statt am

Dienstag, 14. November 2023, um 17.00 Uhr
in Präsenz:
im Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)

Eggenreuther Weg 43, 91058 Erlangen,
Treffpunkt im Foyer
Weitere Informationen unter: https://www.lgl.bayern.de/erlangerrunde 


Die Teilnahme ist kostenlos und - aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl - nur mit Voranmeldung unter ErlangerRunde@lgl.bayern.de möglich!

Die Veranstaltungen ist als Fortbildung gemäß § 10 der ATF-Statuten zur Steigerung der fachlichen Qualität tierärztlicher Leistungserbringung geeignet. Die Teilnahme wird Personen in tierärztlichen Tätigkeiten mit 1 ATF-Stunde anerkannt.

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

© PantherMedia / alexraths

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