KVB-Weiterbildungsförderung


Schlagworte

  • Fachärztinnen und Fachärzte und Psychotherapeutinnen und -therapeuten
  • Förderung für Beschäftigung einer Ärztin oder Arztes in Weiterbildung bzw. einer Psychotherapeutin oder -therapeuten in Ausbildung
  • Gehaltszuschuss 2.700 €/Monat bzw. 17,31 € je Stunde

Allgemein

Zielgruppe

Fachärztinnen und Fachärzte

Träger des Programms

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)

Art der Förderung

Finanzielle Förderung

Regierungsbezirk

Mittelfranken, Niederbayern, Oberbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben, Unterfranken

Kurzbeschreibung

Ausgewählte Förderung der Fachärztlichen Weiterbildung: Vertragsärzte und -ärztinnen und Vertragspsychotherapeuten und -therapeutinnen können eine Förderung für die Beschäftigung eines Arztes oder Ärztin in Weiterbildung beziehungsweise eines Psychotherapeuten oder -therapeutin in Ausbildung beantragen.


Förderung

Beschreibung

Die fachärztliche Förderung beträgt ab dem 01.01.2023 2.700 € monatlich (Vollzeit) für Weiterbildungsabschnitte von mindestens sechs Monaten. Die Förderung einer Beschäftigung eines Psychotherapeuten oder -therapeutin in Ausbildung zur Durchführung der praktischen Tätigkeit beträgt 17,31 € je Stunde.
Gefördert werden Weiterbildungszeiten im ambulanten fachärztlichen Bereich während der Weiterbildungszeit bzw. die praktische Tätigkeit im Rahmen der psychotherapeutischen Ausbildung. Die maximale Förderdauer je Facharztgruppe richtet sich nach der Weiterbildungsordnung der Bayerischen Landesärztekammer und den Ausbildungsrichtlinien der Psychotherapeuten. Der zu fördernde Weiterbildungsabschnitt der fachärztlichen Weiterbildung muss mindestens sechs Monate betragen. Zeiträume bis zu sechs Monaten sind nur dann förderungsfähig, soweit sie für die Weiterbildung benötigt werden und der Nachweis vorliegt, dass der zu fördernde Abschnitt auf die jeweilige Weiterbildung anrechnungsfähig ist. Auszahlung erfolgt an den Weiterbilder.


Allgemeine Informationen zum Förderprogramm

Verpflichtungen/Gegenleistungen & Nichteinhaltung der Verpflichtung

Antragsteller und Antragstellerin und Arzt und Ärztin in Weiterbildung bzw. Psychotherapeut und -therapeutin in Ausbildung haben gegenüber der KVB Verpflichtungen, s. KVB-Richtlinie Förderung fachärztlicher Weiterbildung/psychotherapeutischer Ausbildung: https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/Mitglieder/Service/Rechtsquellen/E-H/KVB-RQ-Richtlinie-Foerderung-FA-WB-105.pdf
Der Förderungsempfänger oder -empfängerin ist zur Rückzahlung der gewährten Förderung verpflichtet, wenn die Förderung nicht für den sich aus diesen Richtlinien ergebenden Förderzweck verwendet wurde bzw. wird. Hiervon unabhängig ergeben sich weitere Gründe für eine Rückzahlungsverpflichtung einer Förderung aus diesen Richtlinien. Rückzahlungsverpflichtung gilt auch bei vorzeitiger Beendigung.

Erstmalige Durchführung des Programms

Das Programm besteht seit 03/2013.

Facharztrichtung

Alle Vertragsärzte und -ärztinnen, alle Vertragspsychotherapeuten und -therapeutinnen sowie alle zugelassenen Medizinischen Versorgungszentren (MVZ), die im Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns ihren Vertragsarztsitz haben, können die Förderung empfangen, sofern sämtliche Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind und die Förderung nicht ausgeschlossen ist. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Förderinhalt

Zuschuss zur Beschäftigung eines Weiterbildungsassistenten/Psychotherapeuten in Ausbildung.

Regionale Begrenzung

Zum Zeitpunkt der Antragstellung wird nach den aktualisierten Planungsblättern des jeweils gültigen Bedarfsplans in einem Planungsbereich ein Versorgungsgrad von unter 100 % für eine Arztgruppe, die im Sinne von §§ 12 bzw. 13 der Bedarfsplanungs-Richtlinie der allgemeinen fachärztlichen bzw. spezialisierten fachärztlichen Versorgung zugeordnet ist, festgestellt und es besteht die Möglichkeit wenigstens einer Zulassung mit vollem Versorgungsauftrag.

Weitere Voraussetzungen

s. KVB-Richtlinie Förderung fachärztlicher Weiterbildung/psychotherapeutischer Ausbildung Abschnitt 4 und 5: https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/Mitglieder/Service/Rechtsquellen/E-H/KVB-RQ-Richtlinie-Foerderung-FA-WB-105.pdf


Kontakt

Webseite

https://www.kvb.de/mitglieder/praxisfuehrung/foerderungen/weiterbildungsfoerderung

Kontakt

nachwuchs@kvb.de

Datum letzte Aktualisierung: 16.01.2024