Förderung des Blockpraktikums auf dem Land - Bayerischer Hausärzteverband


Schlagworte

  • Studierende
  • Blockpraktikum in einer Hausarztpraxis im ländlichen Raum
  • Fahrtkostenzuschuss: 150 €-250 €

Allgemein

Zielgruppe

Studierende: Blockpraktikum

Träger des Programms

Stiftung Bayerischer Hausärzteverband

Art der Förderung

Finanzielle Förderung

Regierungsbezirk

Mittelfranken, Niederbayern, Oberbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben, Unterfranken

Kurzbeschreibung

Finanzielle Unterstützung des Blockpraktikums Allgemeinmedizin für Studierende. Erstattet werden Kosten, die zur Anfahrt in die Lehrpraxis für das Blockpraktikum Allgemeinmedizin anfallen.


Förderung

Beschreibung

Staffelung der Förderung: Pauschale 1: innerhalb eines Radius von der Hochschule zur Lehrpraxis bis 50 km in Höhe von 150 €, Pauschale 2: innerhalb eines Radius ab 51 Kilometer von der Hochschule zur Lehrpraxis in Höhe von 250 €.
Die Förderung wird nach dem Blockpraktikum im Rahmen der Antragstellung direkt an die Studierenden ausgezahlt. Die Förderung wird als Unterstützung bei eventuell anfallenden Fahrtkosten oder Kosten der Unterkunft angesehen.
Eine Förderung ist nicht möglich, wenn sich die Lehrpraxis im Eigentum der Eltern oder eines nahen Angehörigen des Antragsstellers/der Antragstellerin befindet oder wenn das Blockpraktikum bereits von einer anderen Universität/Träger/Verein/Stiftung o. ä. oder im Rahmen eines anderen Projektes gefördert wird.


Finanzierung

Jährliches Fördervolumen, Fördergrenze

4.800 € je Lehrstuhl. Maximal 20 Förderplätze pro Lehrstuhl.


Allgemeine Informationen zum Förderprogramm

Verpflichtungen/Gegenleistungen & Nichteinhaltung der Verpflichtung

Falls die Studierenden das Blockpraktikum nicht antreten oder vorzeitig abbrechen, entsteht kein Anspruch auf eine Förderung. Wichtig für eine mögliche Förderung ist die rechtzeitige Antragsstellung vor dem Beginn des Blockpraktikum.

Erstmalige Durchführung des Programms

Das Programm besteht seit 01/2020. Im Jahr 2021 wird das Programm fortgeführt und auf die Lehrstühle für Allgemeinmedizin in Erlangen-Nürnberg und Würzburg ausgeweitet.

Regionale Begrenzung

Studium in Bayern (Pilotphase nur Ludwig-Maximilians-Universität München/Technische Universität München)

Ausbildungsabschnitt (Studium/Famulatur/Blockpraktikum/PJ/Promotion/Anderes)

Blockpraktikum

Weitere Voraussetzungen

Einen Antrag stellen können Studierende einer bayerischen Medizinischen Fakultät, die ein Blockpraktikum Allgemeinmedizin in einer Hausarztpraxis in Bayern absolvieren möchten. Die Studierenden befinden sich im Klinischen Abschnitt des Studiums der Humanmedizin. Die Lehrpraxis liegt in einer ländlichen Gegend/Region in Bayern und ist nicht mehr mit dem Öffentlichen Nahverkehr erreichbar, sodass den Studierenden zusätzliche Fahrtkosten entstehen. Die Lehrpraxis bzw. die ausbildende Hausärztin oder der ausbildende Hausarzt ist Mitglied im Bayerischen Hausärzteverband und nimmt an den Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung teil. Das Blockpraktikum Allgemeinmedizin liegt in der Zukunft, d. h. eine nachträgliche Förderung einer bereits absolvierten oder bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung begonnenen Blockpraktikums ist nicht möglich. Der Antragsteller oder die Antragstellerin kann nur einmal die Förderung des Blockpraktikums Allgemeinmedizin in Anspruch nehmen. Ein Splitten des Förderbetrags ist nicht möglich. Gefördert werden ausschließlich Blockpraktika in der Hausarztpraxis.


Bewerbung

Bewerbungsmodalitäten

Die Bewerbung ist per E-Mail oder postalisch möglich.
Die Antragstellung erfolgt mit dem Interessensformular (Anlage 1). Die Platzvergabe erfolgt nach Antragseingang unter Berücksichtigung der Teilnahmevoraussetzungen.
Wichtig für eine mögliche Förderung ist die rechtzeitige Antragsstellung vor dem Beginn des Blockpraktikum.


Kontakt

Webseite

https://www.hausaerzte-bayern.de/index.php/nachwuchs/foerderung/blockpraktikum

Kontakt

Stiftung Bayerischer Hausärzteverband
089 12739270
stiftung@bhaev.de

Datum letzte Aktualisierung: 19.01.2023