Förderung allgemeinmedizinische Weiterbildung im ambulanten Bereich - KVB


Schlagworte

  • Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin
  • Gehaltszuschuss von mindestens 5.400 €

Allgemein

Zielgruppe

Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt

Träger des Programms

Kassenärztliche Vereinigungen und Landesverbände der Krankenkassen sowie Ersatzkassen

Art der Förderung

Finanzielle Förderung

Regierungsbezirk

Mittelfranken, Niederbayern, Oberbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben, Unterfranken

Kurzbeschreibung

Zur langfristigen Sicherung der hausärztlichen Versorgung wurde zwischen den Spitzenverbänden der Krankenkassen, der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) eine „Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung" (Fördervereinbarung) geschlossen. Den Antrag zur Förderung stellen die weiterbildenden Ärzte oder Ärztinnen, bei denen der jeweilige Arzt oder Ärztin in Weiterbildung beschäftigt werden soll. Die genehmigten Fördermittel sind vom Antragsteller oder Antragstellerin in voller Höhe an den Arzt oder Ärztin in Weiterbildung weiterzureichen.


Förderung

Beschreibung

Der monatliche Gehaltszuschuss für angehende Allgemeinärzte und -ärztinnen beträgt seit 1. Januar 2023 5.400 €. Für Teilzeitbeschäftigungen wird der Förderbetrag entsprechend des Umfangs der Tätigkeit anteilig bemessen. In Gebieten mit drohender Unterversorgung erhöht sich der Förderbetrag zusätzlich um 250 €, in unterversorgten Gebieten um 500 € je besetzter Stelle. Der Förderbetrag ist ein Zuschuss zum Brutto-Gehalt des Arztes oder der Ärztin in Weiterbildung und muss als Anteil der Vergütung in voller Höhe an diese weitergegeben werden - unbeschadet der Pflicht zu Einbehalt und Abführung der hierauf entfallenden Lohnsteuer sowie des hierauf entfallenden Arbeitnehmeranteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag.
Die Mindestdauer der zu fördernden Weiterbildungsabschnitte bei ganztägiger Beschäftigung beträgt drei Monate.


Finanzierung

Jährliches Fördervolumen, Fördergrenze

Keine Stellenbegrenzungen


Allgemeine Informationen zum Förderprogramm

Förderzeitraum

Die Mindestdauer der zu fördernden Weiterbildungsabschnitte bei ganztägiger Beschäftigung beträgt drei Monate. Kürzere Abschnitte im Rahmen von geplanten und dokumentierten Rotationen in Weiterbildungsverbünden sind förderfähig, sofern die jeweils geltende Weiterbildungsordnung dies ermöglicht.

Verpflichtungen/Gegenleistungen & Nichteinhaltung der Verpflichtung

Für den Arzt oder Ärztin in Weiterbildung: Absichtserklärung den Facharzt für Allgemeinmedizin anzustreben und nach Beendigung der Weiterbildungszeit an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen.

Erstmalige Durchführung des Programms

Das Programm besteht seit 07/2015.

Facharztrichtung

Fachärztin / Facharzt für Allgemeinmedizin


Bewerbung

Sonstiges

Hinweis auf die Förderung allgemeinmedizinische Weiterbildung gemäß § 75a SGB V im stationären Bereich


Kontakt

Webseite

https://www.kvb.de/mitglieder/praxisfuehrung/foerderungen/weiterbildungsfoerderung

Kontakt

nachwuchs@kvb.de

Datum letzte Aktualisierung: 16.01.2024