Förderprogramm Barrierefreiheit ärztlicher Praxen in München


Schlagworte

  • Ärztliche Praxen
  • Versorgungssituation
  • Barrierefreiheit
  • Behinderung
  • Umbau
  • Inklusion
  • Gebäude

Allgemein

Zielgruppe

  • Fachärztinnen und Fachärzte
  • Andere

Träger des Programms

Gesundheitsreferat der Landeshauptstadt München

Art der Förderung

Finanzielle Förderung

Regierungsbezirk

Oberbayern

Kurzbeschreibung

Das Ziel des Förderprogramms Barrierefreiheit ärztlicher Praxen in München ist eine Verbesserung der Versorgungssituation von Menschen mit Behinderungen in München durch überwiegend investive Vorhaben zur Umsetzung von Barrierefreiheit gemäß der UN-BRK.


Förderung

Beschreibung

Das Förderprogramm Barrierefreiheit ärztlicher Praxen der Landeshauptstadt München (LHM) soll zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Gesundheitswesen auf kommunaler Ebene beitragen. Menschen mit Behinderungen sind regelmäßig insbesondere mit Zugangsbarrieren zu ärztlichen Praxen konfrontiert, dadurch in ihrer Versorgung gefährdet und in der freien Arztwahl eingeschränkt. Die medizinische Regelversorgung in München soll durch die Förderung der Barrierefreiheit ärztlicher Praxen inklusiver werden. Der gleichberechtigte Zugang zu Leistungen des Gesundheitssystems nach den Vorgaben der UN-BRK soll damit verbessert werden.

Im Rahmen des Förderprogramms werden Zuwendungsempfänger*innen gefördert, wenn sie

  • den Zugang zur Praxis oder
  • Bereiche innerhalb der Praxis oder
  • die Behandlungsgegebenheiten

barrierefrei umbauen bzw. gestalten.

In dem Antrag muss ein in sich schlüssiges Vorhaben zur Verbesserung der Barrierefreiheit für mindestens eine Beeinträchtigungsform dargestellt werden.

Gefördert werden zum Beispiel Rampen und Lifte, rollstuhlgerechte Sanitäranlagen, höhenverstellbare Untersuchungsmöbel, induktive Höranlagen und visuelle Hilfsmittel.

Die Förderung pro Praxis für Umbaumaßnahmen oder Anschaffungen beträgt einmalig bis zu 20.000 €. Die Förderung ist eine freiwillige Leistung der LHM. Die Mittel sind begrenzt. Die Auswahl der zu fördernden Vorhaben erfolgt nach zeitlichem Eingang der Anträge. Der Antragszeitraum endet am 31.12.2027.


Finanzierung

Jährliches Fördervolumen, Fördergrenze

200.000 €, verteilt auf drei Jahre, maximale Förderung pro Praxis 20.000 €


Allgemeine Informationen zum Förderprogramm

Förderzeitraum

Der Zeitraum der Förderung wird je nach Art individuell und nach Berücksichtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung im Bewilligungsbescheid festgelegt. Förderanträge können bis einschließlich 31.12.2027 gestellt werden.

Verpflichtungen/Gegenleistungen & Nichteinhaltung der Verpflichtung

Förderfähige Fälle

Im Rahmen des Förderprogramms werden die Zuwendungsempfänger*innen gefördert, wenn sie

  • den Zugang zur Praxis oder
  • Bereiche innerhalb der Praxis oder
  • die Behandlungsgegebenheiten barrierefrei umbauen bzw. gestalten.

In dem Antrag muss ein in sich schlüssiges Vorhaben zur Verbesserung der Barrierefreiheit für mindestens eine Beeinträchtigungsform dargestellt werden.

Soweit es möglich ist, ist bei baulichen Maßnahmen beim Zugang zum Gebäude oder im Innenbereich die DIN 18040-1 für barrierefreies Bauen für öffentlich zugängliche Gebäude anzuwenden. In Ausnahmefällen können funktionierende Lösungen außerhalb der DIN 18040-1 akzeptiert werden.

Förderfähige Aufwendungen

Förderfähig sind Kosten für Investitionen und Anschaffungen, die eine Verbesserung der barrierefreien Zugänglichkeit und Behandlungsgegebenheiten in der betreffenden ärztlichen Praxis bewirken.

Förderfähige Aufwendungen sind insbesondere:

Barrierefreier Zugang, z.B.

  • Mobile und feste Rampen
  • Treppenlifte und Plattformlifte zur Überwindung von Höhenunterschieden, Aufzüge

Barrierefreie Sanitäranlagen, z.B.

  • Einbau einer barrierefreien Toilette
  • Umbau zu einer „Toilette für Alle“

Barrierefreie Kommunikation, z.B.

  • Induktive Höranlagen
  • Visuelle Informationen im Wartezimmer

Medizinische Geräte, z.B.

  • Höhenverstellbare Untersuchungsstühle und -liegen
  • Hebelifter

Sonstige Hilfsmittel, z.B.

  • Stühle mit Arm- und Rückenlehnen im Wartebereich
  • Rollstuhlwaage

Diese Liste ist nicht abschließend.

Antragsteller*innen müssen anhand der Antragsunterlagen den Nutzen des Vorhabens zum Abbau von Barrieren darstellen und nachvollziehbar begründen, inwiefern die Maßnahmen zu einer Verbesserung der barrierefreien Versorgung von Menschen mit Behinderungen führen.

Das Gesundheitsreferat behält sich vor, die Plausibilität der Begründungen in Einzelfällen zu prüfen und ggf. abzulehnen.

Nicht-förderfähige Aufwendungen

Nicht-förderfähige Aufwendungen sind insbesondere:

  • Maßnahmen, die bereits durch ein anderes Förderprogramm finanziert werden
  • Kalkulatorische Kosten jeglicher Art sowie Abschreibungen und Rückstellungen
  • ungedeckte Kostenpositionen, die durch nicht in Anspruch genommene Dritte oder Ausfälle entstanden sind
  • Anwalts- und Gerichtskosten
  • Kosten, die durch Versäumnisse oder Fehlverhalten der Zuwendungsempfänger*innen entstanden sind (z.B. Versäumnisgebühren, Bußgelder, Geldstrafen)
  • Dienstausfallkosten (z.B. bei Sprechstundenausfall wegen Umbaumaßnahmen)
  • Dekoration
  • Laufende Verträge

Bitte entnehmen Sie genauere Informationen hierzu der Förderrichtlinie.

Informationen zu Zweckbindung und Bindungsdauer, Mitteilungs- und Informationspflichten sowie Ausschluss der Förderung finden Sie ebenfalls in der Förderrichtlinie.

Erstmalige Durchführung des Programms

Bei diesem Förderprogramm handelt es sich um ein erstmaliges dreijähriges Pilotprojekt.

Regionale Begrenzung

Stadtgebiet München

Weitere Voraussetzungen

Zuwendungsempfänger*innen können haus- und fachärztliche, zahnärztliche und psychotherapeutische niedergelassene Praxen sowie (fachübergreifende) Praxisgemeinschaften, fachübergreifende sowie überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) und Teil-BAG, Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sein, sofern sie an der vertragsärztlichen Versorgung gem. § 73 SGB V teilnehmen.


Bewerbung

Bewerbungsmodalitäten

Zuwendungen werden nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Anträge sind nach dem Muster (Anlage AS, siehe Website) zu stellen an das Gesundheitsreferat München, GSR-GP-SuG1, Bayerstraße 28a, 80335 München.

Die Antragsphase läuft seit dem 15.09.2025 und endet am 31.12.2027.

Nähere Informationen finden Sie auf unserer Website.


Kontakt

Webseite

https://stadt.muenchen.de/infos/barrierefreie_praxen.html

Kontakt

Gesundheitsreferat
Gesundheitsplanung                      
Strategie und Grundsatz
Fachstellen
GSR-GP-SuG1

089 233 7 37922
fachstellen.gsr@muenchen.de

Datum letzte Aktualisierung: 28.09.2025