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Stipendienprogramm für Humanmedizin des Landkreises Hof
Schlagworte
- Stipendium für Studierende der Humanmedizin
- Haus- und fachärztliche Tätigkeit im Landkreis Hof
- Finanzielle Förderung
- Ärztliche Patenschaften
Allgemein
Zielgruppe
Studierende: Studium, Famulatur, Blockpraktikum, Praktisches Jahr
Träger des Programms
Landkreis Hof
Art der Förderung
Ideelle Förderung, Finanzielle Förderung
Regierungsbezirk
Oberfranken
Kurzbeschreibung
Der Landkreis Hof setzt sich aktiv für eine zukunftssichere medizinische Versorgung ein, insbesondere im niedergelassenen haus- und fachärztlichen Bereich. Daher bieten wir Medizinstudenten seit 2019 ein attraktives Stipendienprogramm an, um eine qualifizierte ärztliche Versorgung in unserer Region langfristig sicherzustellen. Jährlich werden bis zu drei Stipendien vergeben. Neben einer finanziellen Unterstützung profitieren die Stipendiaten von einer Patenschaft mit erfahrenen Ärzten aus der Region, die ihnen dabei hilft, frühzeitig in ein professionelles Netzwerk eingebunden zu werden.
Förderung
Beschreibung
Im Rahmen des Stipendienprogramms erhalten Studierende im vorklinischen Abschnitt eine monatliche Förderung in Höhe von 300 Euro. Für den klinischen Abschnitt erhöht sich der Förderbetrag auf 500 Euro pro Monat. Die maximale Förderdauer beträgt insgesamt 10 Semester bzw. 60 Monate. Daraus ergibt sich die Möglichkeit einer Gesamtförderung von bis zu 25.200 Euro.
Auch Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger in das Stipendienprogramm können von einer Förderung profitieren: Eine finanzielle Unterstützung – ebenfalls für bis zu 60 Monate – ist auch für das Praktische Jahr möglich.
Finanzierung
Jährliches Fördervolumen, Fördergrenze
Im Landkreis Hof können – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – jährlich bis zu drei weitere Stipendiatinnen und Stipendiaten neu in das Förderprogramm aufgenommen werden.
Allgemeine Informationen zum Förderprogramm
Förderzeitraum
Die Förderung kann für einen Zeitraum von bis zu 60 Monaten ab dem ersten Fachsemester gewährt werden.
Verpflichtungen/Gegenleistungen & Nichteinhaltung der Verpflichtung
Verpflichtung im Rahmen des Stipendiums
Als Gegenleistung für die erhaltene Förderung verpflichtet sich die Stipendiatin bzw. der Stipendiat, nach erfolgreicher Approbation eine hausärztliche oder fachärztliche Weiterbildung im Landkreis Hof zu absolvieren. Diese muss in einer Fachrichtung erfolgen, die gemäß der Richtlinie zur Vergabe von Stipendien zur Verbesserung der medizinischen Versorgung im Landkreis Hof (MedStipRL) förderfähig ist. Im Anschluss ist eine mindestens 48-monatige hauptberufliche Tätigkeit als Haus- oder Fachärztin bzw. -arzt in Vollzeit im Landkreis Hof zu leisten.
Eine Teilzeittätigkeit ist nach vorheriger Absprache möglich. In diesem Fall verlängert sich der Verpflichtungszeitraum entsprechend. Die Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit muss innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss der Facharztweiterbildung in einer Kommune des Landkreises Hof erfolgen.
Folgen bei Nichterfüllung der Verpflichtungen
Bei Nichteinhaltung der genannten Verpflichtungen ist die erhaltene Förderung vollständig zurückzuzahlen. Der Rückzahlungsbetrag wird ab dem Zeitpunkt der Rückforderung mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz gemäß § 247 BGB verzinst. Auf Antrag kann eine Rückzahlung in Raten vereinbart werden.
In begründeten Einzelfällen kann ganz oder teilweise auf eine Rückforderung verzichtet werden, sofern die Stipendiatin bzw. der Stipendiat die Rückzahlungspflicht nicht selbst zu verantworten hat. Über derartige Härtefälle entscheidet der Landkreis Hof nach pflichtgemäßem Ermessen.
Erstmalige Durchführung des Programms
Das Förderprogramm besteht seit Oktober 2019.
Regionale Begrenzung
Das Stipendienprogramm steht allen Studierenden der Humanmedizin offen, die die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen – unabhängig vom Wohn- und Studienort.
Ausbildungsabschnitt (Studium/Famulatur/Blockpraktikum/PJ/Promotion/Anderes)
Das Stipendium kann für alle Abschnitte des Medizinstudiums in Anspruch genommen werden – einschließlich Famulaturen und Blockpraktika. Für Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger ist auch eine Förderung während des Praktischen Jahres möglich.
Weitere Voraussetzungen
Voraussetzung für die Teilnahme am Förderprogramm ist die Immatrikulation an einer deutschen Hochschule oder an einer ausländischen Universität, deren Abschluss zur Approbation als Ärztin oder Arzt in Deutschland berechtigt. Die antragstellende Person muss sich rechtmäßig und uneingeschränkt in Deutschland aufhalten und erwerbstätig sein dürfen. Für Personen, die weder deutsche noch EU-Staatsangehörige sind, ist eine gültige Niederlassungserlaubnis erforderlich, die zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt.
Eine zusätzliche Förderung aus anderen Programmen ist nur zulässig, sofern damit keine vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Dritten einhergehen, die einer späteren haus- oder fachärztlichen Tätigkeit im Landkreis Hof entgegenstehen würden.
Bewerbung
Bewerbungsmodalitäten
Bewerbungen für das Stipendienprogramm der Gesundheitsregionplus Hofer Land sind ganzjährig möglich. Die Vergabe erfolgt quartalsweise, abhängig von verfügbaren Haushaltsmitteln und freien Stipendienplätzen. Ausschlaggebend für die jeweilige Vergaberunde ist der Eingang der Bewerbung bis zum Quartalsende. Die Auswahlentscheidungen werden jeweils zu Beginn des folgenden Quartals getroffen. Nach Eingang der Bewerbung erhalten die Studierenden zeitnah eine Rückmeldung zum Bearbeitungsstand.
Die Bewerbung kann per E-Mail an gesundheitsregionenplus@landkreis-hof.de oder postalisch an das Landratsamt Hof, Gesundheitsregion Plus Hofer Land, Schaumbergstraße 14, 95032 Hof gesendet werden.
Zur Antragstellung sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Ausgefülltes Antragsformular (abrufbar unter www.gesundheitsregion.plus)
- Formloses Bewerbungsschreiben mit Angaben zur Motivation und zu beruflichen Zielen im Landkreis Hof
- Lebenslauf
- Ausführliches Motivationsschreiben
- Kopie des Personalausweises
- Zeugnis der Hochschulreife (beglaubigte Kopie oder Original zur Einsicht)
- Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis der bestandenen ärztlichen Prüfung (sofern vorhanden)
- Datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung (ebenfalls online verfügbar)
Sollten bereits andere Förderprogramme in Anspruch genommen werden, ist dies bei der Bewerbung anzugeben. Gleichzeitig muss nachgewiesen werden, dass daraus keine Verpflichtungen entstehen, die einer späteren ärztlichen Tätigkeit im Landkreis Hof entgegenstehen.
Kontakt
Webseite
https://www.landkreis-hof.de/perspektiven/gesundheit-plus/
Kontakt
Herr Basedow, Simon
09281/57-167
gesundheitsregionenplus@landkreis-hof.de
Datum letzte Aktualisierung: 25.04.2025
