Förderung allgemeinmedizinische Weiterbildung gemäß § 75a SGB V im stationären Bereich


Schlagworte

  • Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin
  • Stationärer Bereich

Allgemein

Zielgruppe

Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt

Träger des Programms

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im Einvernehmen mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband) und im Benehmen mit der Bundesärztekammer (BÄK)

Art der Förderung

Finanzielle Förderung

Kurzbeschreibung

Förderung von Stellen an Krankenhäusern und Rehabilitationskliniken die im Rahmen der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zur Verfügung gestellt werden.


Förderung

Beschreibung

Für Weiterbildungsabschnitte, die von einem Arzt/einer Ärztin in Weiterbildung im Gebiet der Inneren Medizin mit ihren Spezialisierungen und im Gebiet der Allgemeinmedizin absolviert werden, erhält das Krankenhaus 1.530 Euro pro Monat für eine Vollzeitstelle.

Einen Förderbetrag von monatlich 2.640 Euro (Vollzeitstelle) erhält das Krankenhaus, wenn der Arzt/die Ärztin in Weiterbildung den stationären Teil der allgemeinmedizinischen Weiterbildung in einem anderen Gebiet der unmittelbaren Patientenversorgung entsprechend der jeweiligen Weiterbildungsordnung ableistet.

Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt einmal jährlich nach Abschluss der Weiterbildungsmaßnahme und erfolgter Anerkennung des Abschnittes durch die Ärztekammer.


Finanzierung

Jährliches Fördervolumen, Fördergrenze

Das Gesamtvolumen ergibt sich aus der Anzahl der geförderten Stellen im Kalenderjahr. Die Anzahl der von den Kostenträgern zu fördernden allgemeinmedizinischen Weiterbildungsstellen für den ambulanten und stationären Bereich beträgt insgesamt mindestens 7.500 Stellen pro Jahr.


Allgemeine Informationen zum Förderprogramm

Förderzeitraum

Es können alle Zeiträume gefördert werden, die der Teilnehmer für die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin benötigt. Die maximale Förderdauer einer allgemeinmedizinischen Weiterbildung richtet sich nach den Vorgaben der jeweils geltenden Weiterbildungsordnung.

Verpflichtungen/Gegenleistungen & Nichteinhaltung der Verpflichtung

Erklärung des Arztes, die Weiterbildung in der Allgemeinmedizin zu absolvieren.

Erstmalige Durchführung des Programms

Das Programm besteht seit 01.01.1999

Facharztrichtung

Facharzt / Fachärztin für Allgemeinmedizin

Regionale Begrenzung

keine regionalen Beschränkungen


Bewerbung

Bewerbungsmodalitäten

Aktuelle Antragsunterlagen gemäß Anlage II der Vereinbarung.
Bewerbungsunterlagen müssen postalisch eingereicht werden.

Sonstiges

Hinweis auf die Förderung allgemeinmedizinische Weiterbildung im ambulanten Bereich - KVB


Kontakt

Webseite

https://www.dkgev.de/themen/personal-weiterbildung/foerderung-allgemeinmedizin

Kontakt

Frau Rump, Kirstin
030 39801-1122
k.rump@dkgev.de

Datum letzte Aktualisierung: 15.12.2022