FamuLAND - Die KVB-Famulaturförderung für Medizinstudierende


Schlagworte

  • Förderung für Medizinstudierende
  • Famulatur in ländlichen Gebieten Bayerns
  • Bis zu 1.000 € pro Famulatur (max. 2 Famulaturen förderfähig)

Allgemein

Zielgruppe

Studierende: Famulatur

Träger des Programms

Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB)

Art der Förderung

Finanzielle Förderung

Regierungsbezirk

Mittelfranken, Niederbayern, Oberbayern, Oberfranken, Oberpfalz, Schwaben, Unterfranken

Kurzbeschreibung

Medizinstudierende lernen die Tätigkeit als niedergelassener Arzt oder Ärztin kennen und profitieren gleichzeitig von einer finanziellen Förderung. Das Programm der KVB "FamuLAND – die KVB-Förderung für Medizinstudierende" unterstützt Medizinstudierende, die ihre Famulatur in einem ländlichen Gebiet Bayerns absolvieren mit bis zu 1.000 Euro.


Förderung

Beschreibung

Medizinstudierende erhalten bis zu 1.000 €, wenn sie ihre Famulatur in einem ländlichen Gebiet Bayerns absolvieren. Die Förderung setzt sich folgendermaßen zusammen:

  • Basisförderung: 500 €
  • optionaler Zuschlag: 200 € bzw. 350 € (wenn die Famulatur in einem Gebiet mit (drohender) Unterversorgung absolviert wird)
  • optionaler Zuschlag: 150 € (wenn der Praxisstandort mehr als 60 km vom nächsten Universitätsstandort für Humanmedizin entfernt liegt) 

Vorausgesetzt, alle Fördervoraussetzungen sind erfüllt, können sich Medizinstudierende im Rahmen von maximal zwei bei ihrer Universität anerkennungsfähigen Famulaturen durch FamuLAND fördern lassen (Beispiel: Einmal im Rahmen einer fachärztlichen und einmal im Rahmen einer hausärztlichen Famulatur).


Finanzierung

Jährliches Fördervolumen, Fördergrenze

420 Famulaturen pro Jahr (210 Famulaturen pro Semester, je 30 pro Regierungsbezirk)


Allgemeine Informationen zum Förderprogramm

Verpflichtungen/Gegenleistungen & Nichteinhaltung der Verpflichtung

Der Antragsteller bzw. die Antragstellerin verpflichtet sich, die gewährte finanzielle Zuwendung im Sinne der Zweckbindung für die Famulatur einzusetzen und andernfalls zurückzuzahlen.

Erstmalige Durchführung des Programms

Das Programm besteht seit 01/2018.

Regionale Begrenzung

Die Universität des antragstellenden Medizinstudierenden muss im deutschen Bundesgebiet ansässig sein.
Der Standort der gastgebenden Vertragsarztpraxis bzw. des Medizinischen Versorgungszentrums (MVZ) muss sich im ländlichen Raum Bayerns befinden. Das heißt konkret: Für hausärztliche Famulaturen darf die Ortschaft maximal 20.000 Einwohner, für fachärztliche Famulaturen höchstens 40.000 Einwohner umfassen. Die Zahl der Einwohner bemisst sich nach der Wohnbevölkerung nach dem jeweils letzten amtlichen Stand.

Ausbildungsabschnitt (Studium/Famulatur/Blockpraktikum/PJ/Promotion/Anderes)

Famulatur


Bewerbung

Bewerbungsmodalitäten

Eine Bewerbung ist zwei Mal pro Jahr für die jeweils folgenden Semesterferien möglich. Bewerbungsstart ist jeweils zwei Monate vor Beginn der vorlesungsfreien Zeit an den Universitäten.
Die Bewerbung ist per E-Mail, postalisch oder per Fax möglich. Es muss das für das jeweilige Semester gültige Antragsformular "Förderung der Famulatur" bei der KVB eingereicht werden werden. Die 210 Förderplätze pro Semester werden – differenziert nach Regierungsbezirk – nach Antragseingang vergeben. Pro Semester stehen in jedem Regierungsbezirk 30 Förderplätze zur Verfügung.


Kontakt

Webseite

https://www.kvb.de/nachwuchs/studium/kvb-famulaturfoerderung/

Kontakt

famuland@kvb.de

Datum letzte Aktualisierung: 25.01.2024