Dein Klinikstipendium - Förderprogramm der Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH für Medizinstudierende


Schlagworte

  • Stipendium für Studierende
  • Nach Studienabschluss Tätigkeit im Klinikum Aschaffenburg Alzenau gGmbH
  • 400 €/Monat ab dem 5. Semester

Allgemein

Zielgruppe

Studierende: Studium, Famulatur, Praktisches Jahr

Träger des Programms

Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH

Art der Förderung

Finanzielle Förderung

Regierungsbezirk

Unterfranken

Kurzbeschreibung

Die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH gewährt den Stipendiaten (m/w/d) ein Stipendium in Form eines zinslosen Studien-Darlehens für einen Teil der Dauer des Medizinstudiums.


Förderung

Beschreibung

400 € pro Monat. Zusätzlich wird eine Famulatur mit 200 € pro Monat und das Praktische Jahr mit 400 € pro Monat vergütet.


Finanzierung

Jährliches Fördervolumen, Fördergrenze

Maximales jährliches Fördervolumen: 4.800 €. Insgesamt können parallel zehn Stipendien vergeben werden, maximal jedoch zwei pro Jahr.


Allgemeine Informationen zum Förderprogramm

Förderzeitraum

Die finanzielle Förderung kann ab dem fünften Semester erfolgen, nach erfolgreichem Abschluss des Physikums.
Das Stipendium ist grundsätzlich an die Regelstudienzeit gebunden. Auf Antrag kann die finanzielle Förderung über diesen Zeitraum hinaus gewährt werden (z. B. bei Verlängerung der Studienzeit wegen Unterbrechung aus einem wichtigen, nicht zu vertretenden Grund).

Verpflichtungen/Gegenleistungen & Nichteinhaltung der Verpflichtung

Mit Abschluss des Stipendiatenvertrages verpflichtet sich der Stipendiat (m/w/d), alle Änderungen, die Grundlage für die Gewährung von Leistungen aufgrund des Vertrages waren und sind, unverzüglich mitzuteilen und der Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH bis spätestens zwei Wochen nach Beginn eines neuen Semesters unaufgefordert eine jeweils aktuelle Immatrikulationsbescheinigung zukommen zu lassen. Mindestens acht Wochen der Famulatur sowie mindestens sechzehn Wochen des Praktischen Jahres sind im Klinikum Aschaffenburg-Alzenau zu absolvieren.
Legt der Stipendiat (m/w/d) nicht bis spätestens zwei Wochen nach Beginn eines neuen Semesters unaufgefordert eine jeweils aktuelle Immatrikulationsbescheinigung vor, ist die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH berechtigt, die Auszahlung der nach dem Nachweistermin liegenden monatlichen Stipendien-Darlehensvaluta bis zur Vorlage der Bescheinigung zurückzuhalten.
Mit Ablauf des Monats, in dem der Stipendiatenvertrag endet, schuldet der Stipendiat (m/w/d) die Rückzahlung der Darlehensvaluta in monatlich gleichen Raten in Höhe von je 1/36 der ihm/ihr insgesamt bis zur Beendigung des Stipendiatenvertrages ausgezahlten Darlehensvaluta. Wird nach Abschluss des Studiums und Erteilung der Approbation zwischen dem Stipendiaten (m/w/d) und der Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH ein Arbeitsverhältnis begründet, so ruht während der Zeit des Bestehens dieses Arbeitsverhältnisses die Pflicht des Stipendiaten (m/w/d) zur Rückzahlung des Darlehens. Die Klinikum Aschaffenburg-Alzenau gGmbH verzichtet endgültig auf die Rückforderung des gewährten Studiendarlehens, wenn der Stipendiat (m/w/d) dort mindestens 36 Monate ohne Unterbrechung als Arzt (m/w/d) beschäftigt war.

Erstmalige Durchführung des Programms

Das Programm besteht seit 10/2019.

Ausbildungsabschnitt (Studium/Famulatur/Blockpraktikum/PJ/Promotion/Anderes)

Studium
Praktisches Jahr
Famulatur


Bewerbung

Bewerbungsmodalitäten

Bewerbung: online unter: https://jobs.klinikum-ab-alz.de/Register/2
Bewerbungsunterlagen: Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Referenzen (z. B. Empfehlungsschreiben).
Die Auswahl erfolgt auf Basis der eingereichten Unterlagen und der persönlichen Gespräche.


Kontakt

Webseite

https://www.klinikum-ab-alz.de/

Kontakt

Frau Dittrich, Silke
06021 32-2006
silke.dittrich@klinikum-ab-alz.de

Datum letzte Aktualisierung: 06.12.2021