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  • Cadmium in Kakaoerzeugnissen
    Untersuchungsergebnisse 2018

    Hintergrund

    Es ist bekannt, dass die Kakaopflanze, insbesondere in den Bohnen, das Schwermetall Cadmium anreichern kann. Ein erhöhter Cadmiumgehalt ist in den meisten Fällen geogen bedingt und geht auf natürlicherweise Cadmium-reiche vulkanische Böden der Anbaugebiete zurück. Die VO (EG) Nr. 1881/2006 hat daher für Kakaoerzeugnisse in Abhängigkeit von ihrer Gesamtkakaotrockenmasse (GKTM) Höchstgehalte für Cadmium festgelegt, die ab 01.01.2019 Gültigkeit erlangen. Ihre Höhe richtet sich nach der Art des Kakaoerzeugnisses bzw. nach dessen GKTM.

    Dabei werden Kakaoerzeugnisse in die folgenden vier Gruppen unterteilt:

    1. Milchschokolade mit weniger als 30 % GKTM (max. 0,1 mg Cd/kg),
    2. Schokolade mit weniger als 50 % GKTM, sowie Milchschokolade mit 30% oder mehr GKTM (max. 0,3 mg Cd/kg),
    3. Schokolade mit 50 % oder mehr GKTM (max. 0,8 mg Cd/kg) und
    4. Kakaopulver (max. 0,6 mg Cd/kg).

    Ziel und Durchführung der Untersuchungen

    Die Untersuchung von dunklen Schokoladen, Milchschokoladen und Kakaopulver sollte die Situation hinsichtlich der Cadmiumgehalte kurz vor dem Zeitpunkt der Anwendbarkeit der neuen Höchstgehalte aufzeigen.

    Das LGL forderte 15 Proben Kakaopulver, 15 Proben Milchschokolade-Kuvertüren, 15 Proben Milch-/Schokolade mit GKTM von 30 bis 50 % und 30 Proben Schokoladen mit GKTM ab 50 % aus dem Einzelhandel an. Der Cadmiumgehalt wurde nach mikrowellen-gestütztem Säure-Aufschluss mittels ICP-MS (Massenspektrometrie mit induktiv gekoppeltem Plasma, inductively coupled plasma mass spectrometry) bestimmt.

    Untersuchungsergebnisse

    Insgesamt untersuchte das LGL 56 Proben Kakaoerzeugnisse. Cadmium war in allen Proben quantifizierbar.
    Die Gruppe der Milchschokoladen mit weniger als 30 % GKTM war mit nur einer Probe vertreten, der Cadmiumgehalt lag mit 0,009 mg/kg deutlich unter dem zulässigen Höchstgehalt von 0,1 mg/kg.

    Von den Schokoladen mit weniger als 50 % GKTM, sowie den Milchschokoladen mit 30 % oder mehr GKTM untersuchte das LGL insgesamt 22 Proben, dabei überschritt ein Produkt mit 0,352 mg Cadmium/kg den zulässigen Höchstgehalt von 0,3 mg/kg. Die Kennzeichnung dieses Produkts verwies explizit auf die Verwendung von Kakaomasse aus Venezuela. Dies steht in Einklang mit der Erkenntnis, dass Kakaomassen aus Mittelamerika aufgrund der vulkanischen Böden stärker mit Cadmium belastet sind als beispielsweise Kakao aus Westafrika. Die übrigen Schokoladen wiesen Cadmiumgehalte von 0,008 bis 0,135 mg/kg auf.

    Die Cadmiumgehalte der 16 untersuchten dunklen Schokoladen mit 50 % und mehr GKTM lagen bei 0,041 bis 0,238 mg/kg, und damit deutlich unter dem zulässigen Höchstgehalt von 0,8 mg/kg.
    Ebenso wurde der zulässige Höchstgehalt von 0,6 mg/kg in den elf Proben Kakaopulver eingehalten. Die ermittelten Cadmiumgehalte lagen bei 0,116 bis 0,206 mg/kg.

    Darüber hinaus untersuchte das LGL sechs Proben kakaohaltiger Erzeugnisse, die nicht der angeforderten Probenmatrix entsprachen, darunter vier kakaohaltige Fettglasuren und zwei gefüllte Schokoladen. Für diese Erzeugnisse konnte der Cadmiumgehalt im Kakaoanteil lediglich rechnerisch aus dem im Gesamtprodukt ermittelten Gehalt berechnet werden, stets unter der Annahme, dass die anderen Bestandteile des Erzeugnisses keinen Beitrag zum Cadmiumgehalt beisteuern. Ein kakaohaltiges Getränkepulver würde unter diesen Voraussetzungen den nun für die Zutat Kakaopulver geltenden Cadmium-Höchstgehalt von 0,6 mg/kg knapp überschreiten.

    Fazit

    Von 50 Proben, die direkt in eine der vier Kategorien der VO (EG) Nr. 1881/2006 für Kakaoerzeugnisse eingeordnet werden können, würde lediglich eine den ab dem 01.01.2019 geltenden zulässigen Höchstgehalt um ca. 17 % überschreiten. Eine Beanstandung erfolgte nicht, da die Probe zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens (2018) den geltenden Vorschriften entsprach.

    Derartige Erzeugnisse dürfen zudem aufgrund von Übergangsregelungen noch bis zum Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums verkauft werden.

    Die Untersuchung zeigt, dass die seit Anfang 2019 geltenden Cadmium-Höchstgehalte größtenteils eingehalten werden, eine Ausschöpfung ist zu ca. 25 bis 50% gegeben. Ein erhöhtes Risiko einer Beeinträchtigung der Gesundheit ist nicht erkennbar.

    Dennoch könnten vereinzelt, insbesondere bei Verwendung von Kakao aus bestimmten Anbaugebieten, Grenzwerte überschritten werden. Auch in Zukunft sollen daher Untersuchungen,u.a. gezielt von Schokoladen mit ausgelobter Herkunft des Kakaos aus Anbaugebieten mit natürlicherweise Cadmium-reichen Böden wie Mittel-und Südamerika, oder auch aus Indonesien, durchgeführt werden.



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