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Asbesthaltige Thermoskannen aus Fernost - Untersuchungsergebnisse 2005
Asbest, der auch in der Öffentlichkeit als Krebs erzeugend bekannte Stoff, konnte im Laufe der Jahre in nahezu allen Einsatzbereichen ersetzt werden. Seit 1995 gilt ein vollständiges Herstellungs- und Verwendungsverbot, welches seit dem 1.1.2005 auf die ganze EU ausgeweitet wurde. Lediglich Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten sind mit Auflagen erlaubt.
Nach der Verordnung über Verbote und Beschränkungen des Inverkehrbringens gefährlicher Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse nach dem Chemikaliengesetz (Chemikalien-Verbotsverordnung - ChemVerbotsV) Neufassung vom 13. Juni 2003 (BGBl I S. 867) zuletzt geändert am 11.07.2006 - BGBl I S. 1575 darf Asbest grundsätzlich nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Dennoch befinden sich immer noch vereinzelt asbesthaltige Erzeugnisse im Handel. Insbesondere bei der Untersuchung von Thermoskannen, die seit dem Jahr 2005 schon am damaligen Landesamts für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LfAS) und jetzt am LGL beprobt werden, wurde man fündig. Bei ersten Untersuchungen war festgestellt worden, dass die Abstandshalter, die den Glaskörper von der Umhüllung trennen, bei einer Reihe von Kannen Asbest enthielten. Bei etwa jeder zweiten untersuchten Probe wurde eine verbotene Verwendung von Asbest in den Abstandshaltern nachgewiesen.
Was wird untersucht?
Der Vollzug der ChemVerbotsV liegt in Bayern bei der Gewerbeaufsicht. Einige Gewerbeaufsichtsämter richten ihr Augenmerk seit dem bekannt werden der Untersuchungen im Jahre 2005 besonders auf die Thermoskannen im unteren Preissegment, die überwiegend Importe aus Fernost darstellen und im Vergleich zu höher preisigen Kannen deutlich häufiger Asbest enthielten.
Diese Thermoskannen werden am LGL untersucht, um nachzuweisen, dass tatsächlich Asbest vorliegt, bevor Schritte gegen Hersteller, Großmärkte oder Warenhäuser wegen Verstößen gegen das Inverkehrbringungsverbot eingeleitet werden können.
Was haben die Untersuchungen ergeben?
Seit Start dieses Untersuchungsschwerpunktes im Jahr 2005 untersuchte das LGL 102 Thermoskannen und Warmhalter. Bei 53 wurden die Abstandshalter positiv auf Asbest getestet.
Diese Thermoskannen und andere Warmhalter mit Glaseinsätzen besitzen Abstandshalter, die in der Regel ohne Zerstörung des Dewar-Gefäßes als gräulicher Punkt zu erkennen sind. Dort fehlt die Verspiegelung. Bei durchsichtigen Kunststoffkannen musste bisher nicht einmal der Kunststoffmantel entfernt werden, um diese Stellen zu erkennen.
Im Jahr 2007 wurden - im Gegensatz zum Vorgehen zu Beginn dieser Aktion - nur noch solche verdächtigen Kannen eingesendet, da nur in den Abstandshaltern Asbest nachgewiesen werden konnte. So wurden bei 13 der bisher eingesendeten 16 Thermoskannen asbesthaltige Plättchen gefunden.
Wie kann sich der Verbraucher schützen?
Grundsätzlich enthalten nur Kannen mit Abstandshaltern möglicherweise Asbest. Nur von solchen Kannen kann damit eine Gefahr ausgehen. Ob der Abstandshalter tatsächlich Krebs erzeugende Asbestfasern oder ungefährliche Fasern z. B. aus Kunststoffen oder Zellulose enthält, kann aber nur eine Analyse der Fasern ergeben.
Eine direkte Gefährdung der Verbraucher durch Kannen, die asbesthaltige Abstandshalter aufweisen, ist nur dann zu erwarten, wenn das Glasgefäß zerstört ist. Eine solche verdächtige Kanne sollte in eine intakte Plastiktüte verpackt, z. B. mit Klebeband oder Kabelbinder ordentlich verschlossen werden und bei einer Schadstoffsammelstelle abgegeben werden.
Ist noch der Inverkehrbringer oder sogar der Hersteller und eine Typenbezeichnung eindeutig zu erkennen, so kann die Kanne dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt zugeführt werden, das das Erzeugnis zur Analyse dem LGL zuleitet.
Rechtsgrundlagen
Hintergrundinformationen zu Asbest:
Asbest (altgriechisch asbestos, "unvergänglich") ist eine Sammelbezeichnung für verschiedene, natürlich vorkommende, faserförmige Silikate. Weit verbreitet Anwendung fand vor allem Chrysotil, das auch als Weißasbest bezeichnet wird.
Asbest besitzt eine große Festigkeit, ist hitze- und säurebeständig, isoliert sehr gut und kann aufgrund seiner faserartigen Struktur sogar verwoben werden. Aufgrund dieser Eigenschaften war es für technische Anwendungen von großem Interesse und stellt ein sehr langlebiges Material dar.
Das Problem: Beim Bearbeiten können lungengängige Fasern freigesetzt werden. Aufgrund der spezifischen Größe und der spezifischen Form der Asbestfasern dringen diese sehr tief in die Lunge vor, schädigen im Bereich der Alveolen das Bindegewebe und lösen die so genannte Asbestose aus. Neben Lungenfunktionseinschränkungen erhöht die Asbestose ebenfalls das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken - vor allem bei Personen, die gleichzeitig rauchen. Zusätzlich lösen Asbestfasern die Bildung von Tumoren des Rippen- und Lungenfells aus, den so genannten Pleuramesotheliomen. Daher ist Asbest als eindeutig krebserregend für den Menschen eingestuft.
