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Rohtabake, Tabakerzeugnisse, Tabakersatz sowie Stoffe und Gegenstände für die Herstellung von Tabakerzeugnissen
Warenkunde
Unter Tabakerzeugnissen versteht man Produkte, die aus Rohtabak oder unter Verwendung von Rohtabak hergestellt sind und geraucht, gekaut, anderweitig oral gebraucht oder geschnupft werden. Beispiele hierzu sind Zigaretten, Zigarren, Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak, Feinschnitt zum Drehen von Zigaretten, Kautabak und Schnupftabak.
Diesen Produkten sind laut Gesetz der Rohtabak selbst sowie tabakähnliche Waren gleichgestellt, die zum Rauchen, Kauen oder anderweitigen oralen Gebrauch oder zum Schnupfen bestimmt sind. Gemeint sind damit z. B. die sogenannten „weißen Schnupfpulver“, die keinen Tabak enthalten.
Des Weiteren sind auch noch Bestandteile von Tabakerzeugnissen wie z. B. Zigarettenpapier und „Kunstumblätter“ von Zigarren in den gesetzlichen Vorschriften für Tabakerzeugnisse geregelt.
Was wird generell untersucht
Das LGL untersucht routinemäßig Tabakerzeugnisse auf zugesetzte Stoffe, die in der Tabakverordnung geregelt sind, wie beispielsweise Feuchthaltemittel, Konservierungsstoffe, Geruchs- und Geschmacksstoffe. Überprüft wird dabei, ob die Stoffe zugelassen sind und die Höchstmengen eingehalten werden. Auch mögliche Schadstoffe, wie zum Beispiel Pestizide und Schwermetalle gehören zum Untersuchungsspektrum. Bei Zigaretten wird auch die Einhaltung der gesetzlichen Höchstmengen für die Rauchbestandteile Teer-, Nikotin- und Kohlenmonoxid überwacht. Daneben überprüft das LGL, ob die Kennzeichnung der Tabakerzeugnisse sowie Werbeaussagen den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Nach § 5 Tabakprodukt-Verordnung müssen Hersteller und Importeure von Tabakerzeugnissen alle bei der Herstellung verwendeten Zusatzstoffe, einschließlich der Mengen, mitteilen. Die Richtigkeit dieser Angaben wird stichprobenartig vom LGL überprüft.
Das LGL übernimmt auch bei der Zulassung von Prüflaboratorien für die Tabakrauchanalytik nach § 4 Tabakprodukt-Verordnung die Überprüfung der fachlichen Anforderungen.
Rechtliche Grundlagen
Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Beurteilung von Tabakerzeugnissen sind:
- Vorläufiges Tabakgesetz
- Verordnung über Tabakerzeugnisse (Tabakverordnung)
- Tabakprodukt-Verordnung
