Technische Geräte

Technische Arbeitsmittel sind verwendungsfertige Arbeitseinrichtungen, die bestimmungsgemäß ausschließlich bei der Arbeit verwendet werden, deren Zubehörteile sowie Schutzausrüstungen, die nicht Teil einer Arbeitseinrichtung sind, und Teile von technischen Arbeitsmitteln, wenn sie in einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 1 oder 2 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz GPSG erfasst sind. Mittlerweile wurde das Geräte- und Produktsicherheitsgesetz am 8. November 2011 durch das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) ersetzt. In dem neuen Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) werden unter dem Begriff "Produkte" die technischen Arbeitsmittel und die Verbraucherprodukte zusammengefasst.

Die Marktüberwachungsbehörden stellen durch eine wirksame Überwachung sicher, dass nur Produkte in den Verkehr gebracht werden, welche die Mindestanforderungen an die Sicherheit und an den Schutz der Gesundheit erfüllen. Dies geschieht auf der Grundlage eines Überwachungskonzeptes, z. B. durch regelmäßige und abgestimmte Marktüberwachungsaktionen oder jederzeit durch stichprobenartige Überprüfungen von in den Verkehr gebrachten Produkten.

Die Geräteuntersuchungsstelle des Bayerischen Landesamtes für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) unterstützt die Marktüberwachungsbehörden hierbei durch sicherheitstechnische Prüfungen von Produkten, die dem Produktsicherheitsgesetz unterliegen.

Die Prüfergebnisse und die Dokumentation in Prüfberichten bilden die Grundlage der weiteren Vorgehensweise der Marktüberwachungsbehörden.