Technische Geräte
Technische Arbeitsmittel sind verwendungsfertige Arbeitseinrichtungen, die bestimmungsgemäß ausschließlich bei der Arbeit verwendet werden, deren Zubehörteile sowie Schutzausrüstungen, die nicht Teil einer Arbeitseinrichtung sind, und Teile von technischen Arbeitsmitteln, wenn sie in einer Rechtsverordnung nach § 3 Abs. 1 oder 2 Geräte- und Produktsicherheitsgesetz GPSG erfasst sind.
Die Marktüberwachungsbehörden stellen durch eine wirksame Überwachung sicher, dass nur Produkte in den Verkehr gebracht werden, welche die Mindestanforderungen an die Sicherheit und an den Schutz der Gesundheit erfüllen. Dies geschieht auf der Grundlage eines Überwachungskonzeptes, z. B. durch regelmäßige und abgestimmte Marktüberwachungsaktionen oder jederzeit durch stichprobenartige Überprüfungen von in den Verkehr gebrachten Produkten.
Die Geräteuntersuchungsstelle des LGL unterstützt die Marktüberwachungsbehörden hierbei durch sicherheitstechnische Prüfungen von Verbraucherprodukten (technische Geräte).
Die Prüfergebnisse und die Dokumentation in Prüfberichten bilden die Grundlage der weiteren Vorgehensweise der Marktüberwachungsbehörden.
