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Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Kennzeichnung von Zusatzstoffen

redundanz

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av lm_internet_0061.txt http://www.lgl.bayern.de/lebensmittel/warencodes/zusatzstoffe.htm # Dokument aktualisiert am: 12.07.2007 # Autor: Dr. Holger Gerstenberg - Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Die Zusatzstoffe unterliegen den in der Zusatzstoff-Verkehrsverordnung festgelegten Reinheitsanforderungen –beispielsweise beim Höchstgehalt an Schwermetallen und Lösungsmittelrückständen. Die Labore des LGL überprüfen Zusatzstoffe oder deren Zubereitungen auf Einhaltung dieser Bestimmungen. Stoffe oder Zubereitungen, die als Zusatzstoffe verwendet werden sollen, bedürfen der ausdrücklichen gesetzlichen Zulassung. Für bestimmte Erzeugnisse muss daher überprüft werden, ob diese Zulassung besteht, oder ob diese Produkte unzulässigerweise wie Zusatzstoffe angeboten und eingesetzt werden.

av 2008_063_07.txt

Bei den Zusatzstoffen handelt es sich um Substanzen, die einem Produkt absichtlich, zum Beispiel zu technologischen Zwecken, zugesetzt werden.