Technischer Arbeitsschutz

Arbeit ist heutzutage in fast allen Bereichen untrennbar mit Technik verbunden. Der technische Arbeitsschutz befasst sich daher vor allem mit der Abwehr von Gefahren durch angewandte Technik für Leib und Leben der Arbeitnehmer. Unfälle bei der Arbeit und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren gilt es zu verhindern.

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) fordern u. a. organisatorische Maßnahmen, um die technische Sicherheit von Arbeitsmitteln bei der Bereitstellung durch den Arbeitgeber zu gewährleisten sowie bei der Benutzung durch Beschäftigte bei der Arbeit aufrechtzuerhalten.

Ziel ist es, sicherheitstechnische Mängel rechtzeitig zu erkennen und zu beseitigen, sei es bei der Benutzung von einfachen Werkzeugen und Arbeitsmitteln oder in Gebäuden und bei komplexen Anlagen. Aber auch Dritte profitieren von der technischen Sicherheit, z. B. bei Aufzügen oder Druckbehältern.