Lebensbaumlogo Geschäftsbereich lebensministerium.bayern.de

Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Sozialer Arbeitsschutz

Im sozialen Arbeitsschutz werden die Belange besonders schutzbedürftiger Personengruppen wie Schwangere, Kinder und Jugendliche berücksichtigt, sowie die gesetzlichen Arbeitszeitvorschriften umgesetzt.

Mutterschutz

Frauen während der Schwangerschaft und nach der Geburt genießen einen besonderen Schutz. Rechtsgrundlagen hierzu bieten das Mutterschutzgesetz und die Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz. Diese Vorschriften regeln u. a. die Gestaltung des Arbeitsplatzes, Beschäftigungsverbote bei gefährdenden Tätigkeiten, den Mutterschaftsurlaub und den Kündigungsschutz.

Kinder und Jugendliche

Besonderer Schutz gilt auch Kindern und Jugendlichen, für die im Jugendarbeitsschutzgesetz Regelungen zur Begrenzung der Arbeitszeit und zu Art und Umfang der Beschäftigung getroffen werden.

Behinderte

Auch Behinderte und von Behinderung bedrohte werden in ihrer Eingliederung in das (Arbeits-) Leben gefördert. Die rechtlichen Grundlagen hierzu finden sich im Sozialgesetzbuch IX mit Regelungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

Arbeitszeitgesetz

Das Arbeitszeitgesetz regelt, wie lange gearbeitet werden darf und welche Ruhezeiten mindestens eingehalten werden müssen, um den Arbeitstag gesund zu bewältigen.

Kraftfahrer

Lenkzeitbeschränkungen und die Einhaltung von Ruhepausen sind ein wichtiger Sicherheitsfaktor für Kraftfahrer in der Personen- und Güterbeförderung, Die Praxis zeigt, dass die Unfallhäufigkeit durch Übermüdung des Fahrers ansteigt.

Zu den Sozialvorschriften im Straßenverkehr geben die entsprechenden Vorschriften und Informationen Auskunft. Rechtsgrundlage ist die Fahrpersonalverordnung. Darüber hinaus sind die Lenk- und Ruhezeiten durch Aufzeichnung mittels eines Kontrollgeräts zu belegen.

Mehr zu diesem Thema

Allgemeine Informationen zum Thema