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Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Blauzungenkrankheit

Erreger

Das Virus der Blauzungenkrankheit (Bluetongue-Virus, BTV) gehört zum Genus Orbivirus der Familie Reoviridae. BTV enthalten ein segmentiertes RNA-Genom aus zehn Segmenten. Bislang sind 24 Serotypen bekannt. In Zentraleuropa und in Deutschland trat das Virus dieser "exotischen" Krankheit (Ursprung in Afrika) erstmals 2006 durch den Nachweis des BTV vom Serotyp 8 auf. Im Mittelmeerraum (auch in den EU-Mitgliedstaaten) sind noch verschiedene andere BTV-Serotypen endemisch.

Vorkommen und Übertragung

Der Erreger kommt weltweit in tropischen und subtropischen Regionen (auch in den USA) vor. Die Übertragung von Tier zu Tier geschieht über blutsaugende Insekten (Gnitzen), in denen sich das Virus produktiv vermehren und längere Zeit verweilen kann. Die Ansteckung erfolgt durch Mückenstich vor allem saisonal in der Weideperiode. Betroffen sind Schafe, Ziegen und Rinder; Rehe und Hirsche sind ebenfalls empfänglich. Der Infektionszyklus ist Vektor-abhängig (Mückenpräsenz), die Infektion erfolgt nicht von Tier zu Tier, sondern nur über die Vektoren (Arthropoden übertragene Viren = Arboviren, athropod borne).

Krankheitsbild

Bei erkrankten Schafen sieht man häufig Entzündungen der Kopfschleimhäute. Durch virusbedingte Zerstörung der Gefäßwände (Endothel) bilden sich Ödeme der Maul- und Nasenschleimhäute, in seltenen Fällen ist auch die Zunge so stark betroffen, dass eine sichtbare Blauverfärbung auftritt. Infizierte Rinder zeigen weniger ausgeprägte Symptome, Aborte sind häufig die einzigen Anzeichen der BTV-Infektion beim Rind. Es gibt aber, je nach den Eigenschaften der Virusstämme und den jeweils infizierten Tierrassen, auch schwere Krankheitsverläufe. Es können die Kopfschleimhäute, das Flotzmaul, das Zahnfleisch und die Euterzitzen betroffen sein mit gravierend schlechtem Allgemeinbefinden, sodass eine Euthanasie nötig wird.

Diagnostik

Die Methode der Wahl für den Virusnachweis ist die molekulare Diagnostik in Form der Polymerase-Kettenreaktion für RNA-Viren (RT-PCR). Mit dieser Methode wird in einem Screeningtest, der alle Serotypen des Virus erfasst, die Verdachtsdiagnose bestätigt oder als unzutreffend eingestuft. Als Untersuchungsmaterial eignen sich vom lebenden Tier nur EDTA-Blutproben sowie Organe aus toten Tieren, die zur Sektion eingesandt wurden. Für den Antikörpernachweis stehen kommerzielle leistungsfähige ELISA-Tests zur Verfügung, die Antikörper gegen alle bekannten Serotypen erfassen, allerdings keine Unterscheidung zwischen Antikörpern gegen Feldvirusinfektionen und Antikörpern nach Impfungen zulassen.

Gesetzliche Regelungen

  • Richtlinie 2000/75/EG vom November 2000, Verordnung zum Schutz gegen die Blauzungenkrankheit von 2002 in der aktuellen Version
  • Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen in der jeweils gültigen Fassung
  • Nationales Referenzlabor: Friedrich-Loeffler-Institut, 17493 Greifswald – Insel Riems

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