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Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz umfasst die Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten bei der Arbeit. Er dient der Erhaltung der Gesundheit, der Arbeitskraft und der Leistungsfähigkeit des arbeitenden Menschen. Arbeitsschutz umfasst den allgemeinen, den technischen und den sozialen Arbeitsschutz.

Aufgabe des allgemeinen Arbeitsschutzes ist es sicher zu stellen, dass die Grundsätze des Arbeitsschutzes sowie die Pflichten von Arbeitgeber und Arbeitnehmer eingehalten werden. Besondere Rollen spielen in diesem Zusammenhang die grundsätzliche Beurteilung der Arbeitsbedingungen, die Einschätzung besonderer Gefährdungen sowie die Arbeitsmedizinische Vorsorge.

Aufgabe des technischen Arbeitsschutzes ist es im wesentlichen sicher zu stellen, dass gesetzliche Bestimmungen bezüglich der Bereitstellung von Arbeitsmitteln durch Arbeitgeber sowie der Benutzung dieser Arbeitsmittel durch die Beschäftigten bei der Arbeit, eingehalten werden.

Die Aufgabe des sozialen Arbeitsschutzes umfasst im wesentlichen den Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes, des Jugendarbeitsschutzgesetzes, des Arbeitszeitgesetzes sowie der gesetzlichen Bestimmungen über die Beschäftigten im Transportwesen (Sozialvorschriften im Straßenverkehr).