Tierarzneimittelüberwachung

Die Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln liegt in der Zuständigkeit der Länder.

Überwacht werden alle Ebenen des Verkehrs mit Tierarzneimitteln von der Herstellung beim pharmazeutischen Unternehmer bis hin zur Anwendung der Arzneimittel bei Lebensmittel liefernden Tieren.

Während in Bayern pharmazeutische Unternehmen und der Arzneimittelgroßhandel auf Ebene der Regierungsbezirke überwacht werden, kontrollieren die Landkreise und kreisfreien Städte den Umgang mit Tierarzneimitteln durch Tierhalter, Tierärzte, Tierheilpraktiker und Einzelhändler.

Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) übt im Bereich Tierarzneimittel keine überwachende, sondern lediglich eine beratende Funktion der zuständigen Behörden aus und unterstützt diese so bei ihrer Tätigkeit.

Nicht nur beim Umgang mit Tierarzneimitteln, sondern auch bei der Überwachung des Verkehrs mit Tierarzneimitteln sind nationale und europäische Vorschriften zu beachten.

Überdies werden, um ein einheitliches Vorgehen bei arzneimittelrechtlichen Kontrollen sicherzustellen, diese nach den Vorgaben des im gesundheitlichen Verbraucherschutz in Bayern implementierten Qualitätsmanagementsystems durchgeführt und dokumentiert.

Mehr zu diesem Thema

Allgemeine Informationen zum Thema