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Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Inhalts- und Zusatzstoffe

Die Tabakpflanze gehört zur Familie der Nachtschattengewächse (Solanacea) und ist die einzige Pflanze, die Nikotin in größeren Mengen enthält. Der Nikotingehalt in der kultivierten Tabakpflanze ist starken biologischen Schwankungen unterworfen. In Abhängigkeit von der Tabaksorte, den klimatischen Bedingungen und weiteren Faktoren (z. B. Bodenverhältnisse) schwankt der Nikotingehalt der Tabakpflanze zwischen 0,5 % und bis zu 8 %.

Das Alkaloid Nikotin wird in den Wurzeln der Tabakpflanze gebildet und in den Blättern gespeichert. Es dient der Tabakpflanze als Schutz vor Insektenfraß.

Nikotin ist unter anderem ein Nervengift und für die Suchtwirkung von Tabakerzeugnissen verantwortlich.

Bei der Herstellung von Tabakerzeugnissen wird der Rohtabakmischung meist eine Vielzahl von Zusatzstoffen beigefügt, beispielsweise um den Geruch und Geschmack, die Haltbarkeit und die Feuchtigkeit der Produkte günstig zu beeinflussen. Häufig verwendete Zusatzstoffe hierzu sind Honig, Kakao, Lakritze, Vanillin, Menthol, Glycerin und Benzoesäure. Daneben gibt es noch eine Reihe von Zusatzstoffen, die bei der Herstellung des Zigarettenpapiers und der -filter eine Rolle spielen. Beispiele sind Stoffe für die Nahtleime, Farbstoffe für die Markenstempel und Substanzen, die ein gleichmäßiges Abbrennen der Zigarette gewährleisten.

Die Verwendung der Zusatzstoffe ist im Detail in der Tabakverordnung geregelt. Dort ist aufgelistet, welche Zusatzstoffe in welchen Mengen und für welchen Verwendungszweck zugesetzt werden dürfen.

Seit einigen Jahren wird über eine mögliche zusätzliche gesundheitsschädigende und suchtverstärkende Wirkung von Zusatzstoffen in Tabakerzeugnissen diskutiert. Hierbei ist zu beachten, dass beim Verbrennungsprozess und den damit verbundenen hohen Temperaturen auch aus zunächst harmlosen Substanzen wie zum Beispiel Zucker oder Glycerin gesundheitsschädliche bzw. krebserregende Substanzen gebildet werden können.

Mitteilungspflichten für Zusatzstoffe nach § 5 Tabakprodukt-Verordnung

Hersteller und Importeure von Tabakerzeugnissen sind nach der Tabakprodukt-Verordnung vom 20. November 2002 verpflichtet, eine Liste aller bei der Herstellung von Tabakerzeugnissen verwendeten Zusatzstoffe zu übermitteln. Die Verordnung beruht auf der EU-Richtlinie 2001/37/EG.

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft machte diese Daten der Öffentlichkeit im Internet zugänglich. Interessierte können sich somit markenspezifisch über Zusatzstoffe in Tabakerzeugnissen informieren.