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Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Infektionsschutz

Aufgabe des Infektionsschutzes ist es, „übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern“ (IfSG, § 1). Dies umfasst sowohl den Schutz des Einzelnen als auch der Allgemeinheit. Trotz Fortschritten in der Diagnostik und Therapie in den letzten Jahrzehnten haben Infektionskrankheiten auch in den Industrienationen nicht an Bedeutung verloren. Dies ist auf Resistenzentwicklungen von Keimen gegen bisher wirksame Antibiotika zurückzuführen, aber auch auf das Auftreten neuer Erreger. Die verstärkte Reisetätigkeit und die fortschreitende globale Ausweitung der Handelsbeziehungen begünstigen zudem die Verbreitung von Infektionserregern.

Es ist eine zentrale Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes, die Bevölkerung vor dem Gefährdungspotential durch Infektionserreger zu schützen. Hierzu sind zuverlässige Meldeverfahren, optimale Kommunikationssysteme auf regionaler und überregionaler Ebene sowie eine enge Zusammenarbeit der staatlichen Gesundheitsbehörden mit Forschungseinrichtungen, diagnostischen Zentren und in der Patientenversorgung tätigen Akteuren unabdingbare Voraussetzungen für effektive infektionshygienische Verhütungs- und Bekämpfungsmaßnahmen.

Arbeitshilfen für Gesundheitsämter

Publikationen

Die Publikationen des LGL zum Thema Infektionskrankheiten inden Sie in der Rubrik

Publikationen / Fachinformationen Gesundheit

Download-Service

In unserem Download-Service finden Sie verschiedene Formulare, Anträge, Merkblätter und Checklisten zum Herunterladen.

Neu:
Laborposter DIN A3: Meldepflichtige Nachweise von Krankheitserregern gemäß Infektionsschutzgesetz (IfSG) (PDF, 161 KB)

Service nur für Ärzte: LGL-Monitor Infektionsepidemiologie

Titelblatt Inf Epi

Per Mausclick schnell informiert: den LGL-Monitor Infektionsepidemiologie finden Sie im Login-Bereich der Website der Kassenärztlichen Vereinigung Bayern (KVB):

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