Gesundheitsregionenplus

Mit dem Konzept Gesundheitsregionenplus will das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention seit 2015 die regionale Gesundheitsvorsorge und -versorgung sowie Pflege im Freistaat weiter verbessern. Die regionalen Netzwerke sollen auf kommunaler Ebene zur Gesundheit der Bevölkerung beitragen.
Der Freistaat unterstützt die Gesundheitsregionenplus durch Beratung und Fördermittel. Ein Vorläufer des Konzepts der Gesundheitsregionenplus war das Modellprojekt „Regionale Gesundheitskonferenzen“.
Ergebnisse zum Auf- und Ausbau der regionalen Netzwerke einschließlich umgesetzter Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit der Bevölkerung finden sich im „Evaluationsbericht Gesundheitsregionenplus (2015-2022)“.


In den Landkreisen und kreisfreien Städten Bayerns stößt das Förderprogramm Gesundheitsregionenplus weiterhin auf großes Interesse. Seit 2015 werden bisher 62 Gesundheitsregionenplus, bestehend aus 79 Landkreisen und kreisfreien Städten, gefördert.

Ziel und Aufgaben

Die oberste Zielsetzung der Gesundheitsregionenplus ist es, den Gesundheitszustand der Bevölkerung, gerade auch im Hinblick auf die gesundheitliche Chancengleichheit, zu verbessern und die gesundheitsbezogene Lebensqualität zu erhöhen.

Als ein fachlich kompetentes Netzwerk regionaler Akteure des Gesundheitswesens bemühen sich die Gesundheitsregionenplus um die Optimierung der regionalen Gesundheitsvorsorge und -versorgung sowie der Pflege in Bayern. Bestehend aus einem Gesundheitsforum mit Management- und Steuerungsaufgaben, themenbezogenen Arbeitsgruppen und einer koordinierenden Geschäftsstelle, sollen sich die Gesundheitsregionenplus vorrangig den Handlungsfeldern Gesundheitsförderung und Prävention, Gesundheitsversorgung sowie Pflege widmen.

Fördergrundlagen und Antragstellung

Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention fördert die Einrichtung und den Betrieb einer Geschäftsstelle (eine Vollzeitstelle) einer Gesundheitsregionplus mit jährlich maximal 50.000 Euro für bis zu fünf Jahre (Festbetragsfinanzierung). Die Zuwendungsempfänger sollen in der Regel bare Eigenmittel von mindestens 10 % einbringen. Die Ausgestaltung des Förderprogramms basiert auf der „Realisierungsstrategie“ des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit, Pflege und Prävention mit Stand vom 1. Oktober 2019.

Die Richtlinie zur Förderung von Gesundheitsregionenplus ist seit 2023 nicht mehr in Kraft und eine Förderung neuer Gesundheitsregionenplus auf dieser Grundlage nicht mehr möglich. Angestrebt wird aber eine gesetzliche Verankerung der Gesundheitsregionenplus. Aktuell ist deshalb keine Antragstellung möglich. Die bereits bestehenden Gesundheitsregionenplus werden im Rahmen der laufenden Förderungen weiter unterstützt, sodass insoweit keine Unterbrechung stattfindet.

Hinweis:
Für Projekte, die die Gesundheitsregionenplus entwickeln, können im Rahmen bestehender staatlicher Förderprogramme Zuwendungen gewährt werden.

Einen ergänzenden Überblick über weitere relevante Förderprogramme mit Gesundheitsbezug finden Sie in der PDF-Datei.

Fachliche Leitstelle Gesundheitsregionenplus

Im Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL), Sachgebiet GP3, ist eine Fachliche Leitstelle zur Beratung und Unterstützung von Gesundheitsregionenplus eingerichtet worden. Aufgabe dieser Stelle ist es, die Entwicklung der Gesundheitsregionenplus auf Basis von Praxiserfahrungen und theoretischen Grundlagen zu begleiten und sie fachlich zu beraten. Außerdem werden die Vernetzung, der Erfahrungsaustausch und der Wissenstransfer zwischen den Gesundheitsregionenplus sowie zwischen Land und Kommunen sichergestellt. Die Evaluation der Gesundheitsregionenplus und ihrer Projekte wird von der Fachlichen Leitstelle angeleitet und unterstützt. Die Landesarbeitsgemeinschaft Gesundheitsversorgungsforschung (LAGeV) hat enge Anknüpfungspunkte an die Arbeit der Fachlichen Leitstelle. Bei Fragestellungen zur ärztlichen Versorgung arbeitet die Fachliche Leitstelle eng mit dem Kommunalbüro für ärztliche Versorgung zusammen. Themenbezogen steht die Fachliche Leitstelle Gesundheitsregionenplus zudem u. a. im Austausch mit dem Zentrum für Prävention und Gesundheitsförderung (ZPG), dem Institut für Kurortmedizin und Gesundheitsförderung (IKOM), der Bayerischen Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI) und der Landesarbeitsgemeinschaft Gesundheitsschutz im Klimawandel (LAGiK)
sowie – insbesondere in Bezug auf Bedarfsanalysen der Gesundheitsregionenplus – mit dem Arbeitsbereich der Gesundheitsberichterstattung (GBE) des LGL. Ebenso steht die Fachliche Leitstelle anlassbezogen mit weiteren relevanten Akteuren auf kommunaler und Landesebene in Kontakt.

Kontakt zur Fachlichen Leitstelle

Dr. Till Beiwinkel (Ansprechpartner)
Christina Hackl
Wiebke Robl
Verena Steigerwald
Nadine Decker

Fachliche Leitstelle Gesundheitsregionenplus
Bayerisches Landesamt
für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Sachgebiet GP3: Bayerische Gesundheitsagentur, Gesundheitsversorgung
Schweinauer Hauptstr. 80, 90441 Nürnberg
Telefon 09131 6808-2917 (Montags bis Freitags von 09:00 - 12:00 Uhr)
Telefax: 09131 6808-2905
E-Mail: gesundheitsregionplus@lgl.bayern.de

Kontakt für zuwendungsrechtliche Belange

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL)
Sachgebiet K1
– Gesundheitsregionenplus
Prinzregentenstraße 6, 97688 Bad Kissingen
Telefon: 09131 6808-2404
Telefax: 09131 6808-7333
E-Mail: Zuwendungsrecht@lgl.bayern.de

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