REACH (Registrierung, Evaluierung, Autorisierung von Chemikalien)
Die Europäische Union hat 2006 eine umfassende Neuregelung des EU-Chemikalienrechts mit der Bezeichnung REACH beschlossen. Am 1. Juni 2007 ist die REACH-Verordnung in Kraft getreten. Bis zum 31. Mai 2008 wurde in Helsinki die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) aufgebaut. Am 1. Juni 2008 begann die sechsmonatige Vorregistrierungsphase, in der Hersteller und Importeure Angaben zu sogenannten Altstoffen ("Phase-in"-Stoffe) bei der ECHA abgeben mussten, wenn sie Übergangsfristen für die Registrierung in Anspruch nehmen wollten. Sie endete am 1. Dezember 2008. Registrierungspflichtige Altstoffe dürfen seitdem in der EU nur dann hergestellt oder importiert werden, wenn sie vorregistriert wurden (Prinzip: "no data no market"). Andernfalls sind sie wie Neustoffe zu behandeln, für die umfangreichere Prüfungen erforderlich sind.
Die eigentliche Registrierung war/ist – abhängig von den jährlichen Produktions- bzw. Importmengen – bis zum 1. Dezember 2010, 1. Juni 2013 bzw. 1. Juni 2018 vorzunehmen. Je höher die Mengen, desto kürzer war/ist die Übergangsfrist. Die Anforderungen an den zu liefernden Datenumfang steigen mit den Produktions- bzw. Importmengen.
Bezüglich der Pflichten spielt es eine große Rolle, ob das Unternehmen ein Hersteller/Importeur oder nachgeschalteter Anwender ("Downstream-User", D-U) ist. D-U werden in der Regel kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sein. Sie besonders können Probleme mit der Umsetzung haben. Um ihnen eine Hilfestellung anzubieten, wurde am Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) eine REACH-Infoline eingerichtet. Fachleute des LGL stehen für Auskünfte bereit, vermitteln Ansprechpartner und verweisen auf Fachinformationen.
