Bedarfsgegenstände mit Körperkontakt und zur Körperpflege
Warenkunde
Bei Bedarfsgegenständen mit Körperkontakt handelt es sich um Gegenstände, die dazu bestimmt sind, äußerlich mit dem menschlichen Körper in Berührung zu kommen. Die Berührung sollte dabei von einer gewissen Dauer sein, sodass eine Einwirkung auf den menschlichen Körper möglich ist. Solche Gegenstände sind z. B. Bekleidungsgegenstände, Bettwäsche, Masken, Perücken, Haarteile, künstliche Wimpern oder Armbänder.
Was wird generell untersucht?
Textilien durchlaufen bei ihrer Herstellung unterschiedliche technologische Verfahren: Färbung, Bleichung, Veredelung von Baumwolle, Aufbringen einer Pflegeleichtausstattung, Ausrüstung mit antimikrobiellen Substanzen. Daher stellt die Untersuchung von Bekleidungsgegenständen auf unterschiedliche chemische Parameter einen bedeutenden Teil der Analytik von Bedarfsgegenständen mit Körperkontakt dar. Auch andere Produkte wie Schmuck, Lederbänder, Badetücher, Bettwäsche oder Matratzen werden chemisch untersucht.
Rechtliche Grundlagen
- Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
- Bedarfsgegenständeverordnung (BedGgstV)
- Chemikalien-Verbotsverordnung (ChemVerbotsV)
- Textilkennzeichnungsgesetz (TKG)
- Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH)
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Beschluss 2011/135/EU über Entscheidung 2009/251/EG
- DIN EN 420: 2003
- Information Nr. 018/2007 des BfR vom 1. Juni 2007
- Aktualisierte Stellungnahme Nr. 025/2009 des BfR vom 8. Juni 2009
- Stellungnahme Nr. 032/2010 des BfR vom 26. Juli 2010
Mehr zu diesem Thema
Allgemeine Informationen zum Thema
Untersuchungsergebnisse
2008
2007
2006
2004
Produktübergreifende Untersuchungsergebnisse
2009
2008
- Nitrosamine – Untersuchungsergebnisse 2008
- Elemente, Schwermetalle und Mineralstoffe – Untersuchungsergebnisse 2008
