Suppen, Soßen

Warenkunde

Teller mit Suppe und Löffel

Suppen sind üblicherweise nicht süße warme, dünn- bis dickflüssige Speisen, die aus Wasser und weiteren Zutaten wie Fleisch, Fleischextrakten, Gemüse, Fetten, Teigwaren, Kochsalz, Gewürzen und anderen Zutaten hergestellt werden. Es wird zwischen klaren und gebundenen Suppen unterschieden.

Saucen oder Soßen sind flüssige bis sämig gebundene, würzende Beigabe zu verschiedenen Warm- und Kaltspeisen, Salaten und Desserts.

Was wird generell untersucht?

Das LGL untersucht Suppen und Soßen auf die in den Richtlinien (siehe unten) festgelegten Mindestanforderungen für wertgebende Bestandteile. Beispielsweise wird der Fleischgehalt in Gulasch- oder Rindfleischsuppen oder der Milchfettgehalt von Rahmsuppen/-soßen überprüft. Der Kochsalzgehalt von Suppen, der nach den Richtlinien auf 15 g/l begrenzt ist, wird festgestellt.

Als weitere Untersuchungsschwerpunkte bei Suppen und Soßen sind die Prüfung auf Zusatzstoffe und deren Kenntlichmachung zu nennen sowie zunehmend die Überprüfung spezieller Auslobungen. Suppen, insbesondere aus Asia-Restaurants, enthalten manchmal Geschmacksverstärker wie z. B. Glutaminsäure, ohne dass diese Zusatzstoffe auf der Speisekarte deklariert werden.

Rechtliche Grundlagen

Die Zusammensetzung und Bezeichnung einer Reihe von Suppen und Soßen ist in den "Richtlinien zur Beurteilung von Suppen und Soßen" des Bundes für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (2015) festgelegt. Die Richtlinien stellen allerdings keine Rechtsnorm dar und sind daher nicht rechtsverbindlich. Sie bringen jedoch die redliche Herstellungspraxis zum Ausdruck.

Aus technologischen Gründen sind für Suppen und Soßen verschiedene Zusatzstoffe zugelassen. In der europäischen Verordnung über Lebensmittelzusatzstoffe VO (EG) 1333/2008 sind der Verwendungszweck sowie zulässige Höchstmengen festgelegt.