Lebensbaumlogo Geschäftsbereich lebensministerium.bayern.de

Bayerisches Landesamt für
Gesundheit und Lebensmittelsicherheit

Tabakerzeugnisse

Rohtabak ist der Ausgangsstoff für Tabakerzeugnisse, deren Konsum immer gesundheitsschädlich ist.

Tabakerzeugnisse werden geraucht, gekaut, geschnupft oder anderweitig oral konsumiert. Sie können wie folgt unterschieden werden:

  • Zigaretten
  • Zigarren
  • Rauchtabak wie z. B. Feinschnitt, Pfeifentabak, Wasserpfeifentabak
  • Rauchloser Tabak wie z. B. Schnupftabak, Kautabak
  • Tabakerzeugnisse zum anderweitigen oralen Gebrauch. Hierbei handelt es sich z. B. um Produkte aus Tabak in Form eines – in porösen Portionsbeuteln verpackten – Pulvers oder in einer an ein Lebensmittel erinnernden Form. Derartige Erzeugnisse dürfen in Deutschland gewerbsmäßig nicht in den Verkehr gebracht werden. Als Beispiel ist hier "Snus" zu nennen.

Darüber hinaus überwacht das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) auch die laut Gesetz den Tabakerzeugnissen gleichgestellten Produkte. Hierzu gehören unter anderem:

  • Tabakerzeugnissen ähnliche Waren, die keinen Tabak enthalten, jedoch als Ersatz für ein Tabakerzeugnis dienen, wie z. B. "Kräuterzigaretten" oder sogenannte "weiße Schnupfpulver".
  • Zigarettenpapier, Kunstumblätter (z. B. zur Herstellung von Zigarren)

Den mit dem Tabakkonsum verbundenen hohen Gesundheitsrisiken wird in der EU und Deutschland mit einer immer stärkeren Gesundheitsschutzgesetzgebung begegnet. Jüngere Beispiele sind das Werbeverbot in Printmedien, die Rauchverbote in Gaststätten und öffentlichen Gebäuden sowie die Meldepflicht für Zusatzstoffe in Tabakerzeugnissen.