Rechtsgrundlagen Technischer Arbeitsschutz

Arbeitsstätten und Arbeitsplätze

Sicherheit von Anlagen und Geräten

Neue Arbeitsstättenverordnung seit 25.08.2004 in Kraft

Die neue Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) wurde am 24.08.2004 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und trat am 25.08.2004 in Kraft.

Die neue ArbStättV beinhaltet sowohl einen allgemeinen Teil als auch einen Anhang über an Arbeitsstätten zu stellende spezielle Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen.

Konkretisiert werden diese Anforderungen an das Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten nur dann, wenn dadurch besondere Gefährdungen für die Beschäftigten oder Fehlentwicklungen, die später nicht mehr oder nur bedingt korrigiert werden können, vermieden werden. Detailanforderungen wie Raumhöhe, Mindestgrundfläche von Arbeitsräumen, Abmessungen von Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräumen an Arbeitsstätten sind in der neuen ArbStättV nicht mehr vorhanden. Sie wurden durch Zielvorgaben ersetzt, um die grundlegenden Pflichten der Arbeitgeber für die Sicherheit und die Gesundheit in Arbeitsstätten festzulegen.

Durch einen gleitenden Verweis innerhalb der neuen ArbStättV erfolgt die Umsetzung der europäischen Richtlinie über Mindestvorschriften für die Sicherheits- und/oder Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (EWG-Richtlinie 92/58/EWG).

Mit dem Ziel einer bundesweit einheitlichen Beratungs- und Vollzugspraxis hat der Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI) Leitlinien für den Vollzug der ArbStättV verabschiedet:

LV 40 – Leitlinien zur Arbeitsstättenverordnung

Die Leitlinien sind beim Vollzug der ArbStättV zu berücksichtigen. Die Leitlinien werden sukzessiv ergänzt und mit dem Vorliegen einschlägiger Regeln für Arbeitsstätten zurückgezogen.

Es wurde ein pluralistisch zusammengesetzter Ausschuss aus Vertretern von Arbeitgebern, Arbeitnehmern, der Wissenschaft sowie von Behörden eingerichtet, der bedarfsgerecht praxisorientierte Regeln erarbeitet, wie die in der Verordnung gestellten Anforderungen erfüllt werden können.

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