Tätowiermittel

Der Mensch hat zu allen Zeiten versucht, sein Aussehen mit bleibenden Bildern unter der Haut zu verschönern. Erzeugt wird dieser Körperschmuck heutzutage mithilfe von Tätowiermaschinen, die durch eine oder mehrere Nadeln Farbstoffzubereitungen in die mittlere Hautschicht einstechen. Diese Hautschicht unterliegt nicht dem ständigen Erneuerungsprozess. Farbstoffe – sofern es sich um unlösliche Pigmente handelt – bleiben dauerhaft in diesem Bereich.

Eine Sonderform der Tätowierung ist das sogenannte Permanent-Make-up (PMU), bei dem die Konturen von zum Beispiel Augen, Augenbrauen oder Lippen dauerhaft hervorgehoben, nachgezeichnet oder schattiert werden. Diese Technik hat sich aus dem medizinischen Bereich wie etwa der Kaschierung von Operationsnarben entwickelt. Tätowierungen und PMU unterscheiden sich aufgrund des unterschiedlichen Anwendungsbereiches hinsichtlich der Zusammensetzung der Farbstoffzubereitungen. Während bei PMU vorwiegend matte Erdtöne auf der Grundlage von Mineralien (zum Beispiel rotes Eisenoxid) eingesetzt werden, enthalten Tätowiermittel hauptsächlich brillante Farben auf der Basis von synthetischen Farbstoffpigmenten.

Da die Anwendung dieser Farbstoffzubereitungen nicht äußerlich auf der Hautoberfläche, sondern in der Haut erfolgt, erfüllen diese Produkte nicht die Begriffsbestimmung für kosmetische Mittel und wurden deshalb bis vor einigen Jahren vom Anwendungsbereich der lebensmittelrechtlichen Vorschriften nicht erfasst. Erst seit dem Inkrafttreten des Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches im Jahr 2005 gelten für diese Produkte die gleichen Gesundheits- und Täuschungsschutzregelungen wie für kosmetische Mittel. Da Tätowiermittel unmittelbar in die belebte Haut injiziert werden, besteht eine große Gesundheitsgefährdung durch mikrobielle Verunreinigungen.

Für einen noch weitergehenden Verbraucherschutz wurde im November 2008 eine Tätowiermittelverordnung verabschiedet, die am 1. Mai 2009 in Kraft getreten ist. In dieser Verordnung werden neben Vorgaben zur Herstellung und zur Etikettierung von Tätowiermitteln zahlreiche Stoffe, insbesondere Farbstoffe, zur Verwendung bei der Herstellung von Tätowiermitteln und PMU verboten.