Bedarfsgegenstände

Bedarfsgegenstände beinhalten eine Vielzahl von Produktgruppen aus den Bereichen des täglichen Bedarfs. Begriffsbestimmungen für Bedarfsgegenstände finden sich im Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB).

Wegen ihrer besonderen Bedeutung stehen an erster Stelle Gegenstände, die mit Lebensmitteln in Kontakt kommen. Den Bedarfsgegenständen werden aber auch solche Produktgruppen zugeordnet, die in Haushalten allgemein üblich sind, wie Bekleidung, Schmuck, Spielwaren oder Reinigungsmittel für den Haushalt. Von Bedarfsgegenständen können unterschiedliche Gefährdungen ausgehen. So können z. B. aus Verpackungsmaterialien unerwünschte Stoffe in Lebensmittel gelangen; Putzmittel können Hautallergien auslösen oder verschluckt werden.

Grundsätzlich müssen Bedarfsgegenstände so beschaffen sein, dass sie bei bestimmungsgemäßem oder vorauszusehendem Gebrauch die Gesundheit durch ihre stoffliche Zusammensetzung nicht schädigen.

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