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Überprüfungen von Chemikalien und chemischen Stoffen
Für gefährliche Stoffe gelten rechliche Vorgaben hinsichtlich ihrer Herstellung, des Inverkehrbringens, ihrer Kennzeichnung, Handhabung und Anwendung sowie ihrer Entsorgung. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) überprüft wesentliche Bereiche dieser Vorgaben, um einen sicheren Umgang der Verbraucher mit chemischen Produkten zu ermöglichen. Das in den vergangenen Jahren untersuchte Spektrum ergab sich aus den Berichten zum stofflichen Verbraucherschutz, die in die Jahresberichte des StMAS zur Gewerbeaufsicht eingehen.
Mehr zu diesem Thema
Allgemeine Informationen zum Thema
Einzelne Überprüfungen von technischen Geräten
2009
2008
- Marktüberwachung im stofflichen Verbraucherschutz 2008
- Knickleuchten – ein harmloses Vergnügen? – Untersuchungsergebnisse 2006-2008
