Asbest in Gartenfackeln

Im Jahr 2007 wurden in der Geräteprüfstelle des LGL Gartenfackeln auf ihre technische Sicherheit hin überprüft. Zusätzlich wurde auch die chemische Sicherheit dieser Fackeln untersucht. Die Untersuchungen erstreckten sich hierbei nicht nur auf das Lampenöl welches in die Fackeln eingefüllt werden kann, sondern speziell auf den Docht und die Dichtung, da ein Hinweis aus einem anderen Bundesland auf asbesthaltige Dichtungen vorlag.

Was wird untersucht?

Ein Untersuchungsschwerpunkt des Sachgebietes Chemikaliensicherheit und Toxikologie im LGL ist die Asbestuntersuchung und so wurden bereits in früheren Jahren immer wieder Dichtungen für ausländische Kraftfahrzeuge untersucht und nicht selten asbesthaltige Dichtungen gefunden. Während bei den bisher untersuchten Fackeln die Dochte entweder aus Stoffschnüren oder künstlichen Mineralfasern bestanden, glichen die verwendeten Dichtungen in ihrer Art stark den früher beprobten Kraftfahrzeug-Dichtungen. Tatsächlich wurden bei jeder Gartenfackel, die diese roten Dichtungen enthielt (immerhin 8 von 24 seit Herbst 2007 beprobten), in diesen Chrysotilasbestfasern gefunden. Die nach VDI-Richtlinie 3866-3 anzuwendende Gehaltsabschätzung erbrachte Werte von 15-40% an Asbest. Bei den Gartenfackeln sind die Dichtungen und damit die Asbestfasern zumindest beim Befüllen der Fackel mit entsprechendem Öl frei zugänglich. Damit ist eine Exposition möglich. Diese asbesthaltigen Dichtungen in Gartenfackeln stellen damit ein hohes Risiko für den Verbraucher dar, mit krebserregenden Asbestfasern exponiert zu werden. Insbesondere beim längeren Lagern in der Garage oder im Keller über den nächsten Winter oder bei starker Sonneneinstrahlung im Garten können die normalerweise Öl durchtränkten Dichtungen trocknen und vermehrt Fasern freisetzen. Die Fasern stehen aus den Kanten der Dichtungen ab und sind damit frei zugänglich.

Das LGL hat daher auch 2008 die Beprobung von Gartenfackeln in den Stichprobenplan für Untersuchungen nach Chemikalienrecht der Gewerbeaufsichtsämter aufgenommen. Überraschend war, dass tatsächlich bei jeder Gartenfackel, die diese roten Dichtungen enthält auch noch im Jahr 2008 in 12 von 16 der untersuchten Produkte Chrysotilfasern bestätigt wurden. Beanstandete Produkte wurden von der bayerischen Gewerbeaufsicht aus dem Verkauf genommen.

2009 konnten wir als Reaktion darauf lediglich noch eine asbesthaltige Gartenfackeldichtung nachweisen. Die in Baumärkten und Läden für Dekoartikel erhältlichen Fackeln waren seit Sommer 2009 nicht mehr auffällig.

Wie kann sich der Verbraucher schützen?

Natürlich werden alle Fackeln, die asbesthaltige Dichtungen enthalten, durch die Gewerbeaufsichtsämter aus dem Verkehr gezogen, da seit 1995 ein vollständiges Herstellungs- und Verwendungsverbot für asbesthaltige Produkte gilt, welches seit dem 1.1.2005 auf die ganze EU ausgeweitet wurde.

Sollten Sie den Kauf einer Gartenfackel planen, so sollten Sie sich von Ihrem Händler die „Asbestfreiheit“ zusichern lassen. Besitzen Sie bereits eine Fackel, können Sie sich vielleicht an die Farbe der Dichtung erinnern, denn bislang konnten nur in roten Dichtungen von stark gepresster pappeartiger Struktur Asbestfasern nachgewiesen werden. Allerdings empfiehlt sich aus den vorher beschriebenen Gründen nicht, den Deckel abzuschrauben, um nachzusehen, welche Dichtung verwendet wurde.

Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, sollte die Fackeln zur Schadstoffsammelstelle bringen und als asbesthaltiges Produkt entsorgen.